Urlaubsanspruch in Elternzeit

Haben Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch in Elternzeit? Prinzipiell schon. Aber: Der Arbeitgeber darf diesen Anspruch kürzen und muss dabei einige Regeln beachten.

Urlaubsanspruch in Elternzeit

Arbeitnehmer in Elternzeit haben auch während dieser Auszeit vom Job Anspruch auf Urlaub. Der Arbeitgeber darf diesen Anspruch kürzen, muss dabei jedoch einige Regelungen beachten. Welche das genau sind, erfahrt Ihr im folgenden Text.

Darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch in Elternzeit kürzen?

Wenn ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer in Elternzeit geht, bedeutet das, dass er für eine gewisse Periode nicht arbeitet und dementsprechend in diesem Zeitraum auch keinen Arbeitslohn erhält. Was passiert jedoch mit seinem Urlaubsanspruch in dieser Zeit?

Der im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters festgelegte Urlaubsanspruch besteht prinzipiell während der Elternzeit unverändert fort. Nach § 17 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) kann der Arbeitgeber aber den Urlaubsanspruch kürzen. Bei einem in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter kann der Arbeitgeber bspw. den Urlaubsanspruch pro vollen Kalendermonat in Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

Urlaubskürzung durch den Arbeitgeber

Der Urlaubsanspruch in Elternzeit kann nur gekürzt werden, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. D. h. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine Urlaubskürzung vorzunehmen, können diese aber in ihrem eigenen Interesse teilweise oder vollständig vornehmen.

Beispiel: Kürzung des Urlaubsanspruchs in Elternzeit

Mitarbeiter Zeus ist in Vollzeit bei der Olymp GmbH beschäftigt. Er ist vor kurzem Vater geworden und möchte 9 Monate Elternzeit nehmen, um seine kleine Tochter zu betreuen.

Laut seinem Arbeitsvertrag stehen ihm 30 Urlaubstage pro Jahr zu. Seine Arbeitgeberin Frau Moiren möchte diesen Urlaubsanspruch für die Elternzeit kürzen.

Bei 9 Monaten Elternzeit kann sie den Urlaubsanspruch um 9/12 kürzen, also 22,5 Tage. Demnach stehen Mitarbeiter Zeus noch 7,5 Urlaubstage in diesem Jahr zu.

Würde Mitarbeiter Zeus ein volles Jahr, also 12 Monate, in Elternzeit gehen, könnte Frau Moiren auch den vollen Urlaubsanspruch wegkürzen.

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Kürzung des Urlaubsanspruchs nur für volle Monate

Arbeitgeber müssen beachten, dass die Kürzung nur für volle Monate möglich ist. Beginnt die Elternzeit oder endet sie im Laufe eines Monats, kann der Arbeitgeber nicht kürzen. Hat der Arbeitnehmer etwa von Mitte April bis Mitte Juni Elternzeit, ist eine Kürzung durch den Arbeitgeber nur für den Mai zulässig.

Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Elternteilzeit

Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch nur kürzen, wenn der Beschäftigte ganz zu Hause bleibt. Wenn ein Arbeitnehmer während der Elternzeit weiterhin halbtags in Teilzeit arbeitet, kann der Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden.

Reduziert der Arbeitnehmer stattdessen seine Arbeitstage, hat er auch entsprechend einen reduzierten Urlaubsanspruch. Arbeitet er beispielsweise nur an drei statt zuvor an fünf Werktagen pro Woche, besteht der Urlaubsanspruch in Elternzeit nur in Höhe von 3/5 des bisherigen Urlaubs. (Mehr zu dieser Regelung könnt Ihr in unserem Artikel Urlaubsanspruch bei Teilzeit nachlesen.)

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Keine Kürzung nach Kündigung

Generell kann der Arbeitgeber die Kürzung auch noch während oder sogar erst nach Ablauf der Elternzeit durchführen. An bestimmte Fristen ist er nicht gebunden.

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Nach der aktuellen Rechtsprechung, kann der Arbeitgeber die Kürzung des Urlaubsanspruchs nicht mehr erklären, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.

Wenn der Arbeitgeber die Kürzung des Urlaubs für die Dauer der Elternzeit versäumt und das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit endet, muss er dem Arbeitnehmer den vollen Urlaub auch für die Elternzeit gewähren.

Das Wichtigste im Überblick

Beim Urlaubsanspruch in Elternzeit ist demnach besonders darauf zu achten:

  • Wenn ein Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, besteht sein Urlaubsanspruch fort. Er kann sich aber aufgrund einer geringeren Anzahl von Arbeitstagen pro Woche reduzieren
  • Bleibt der Arbeitnehmer in der Elternzeit zu Hause, kann der Arbeitgeber seinen Urlaub nach § 17 BEEG für volle Monate kürzen
  • Die Kürzung des Urlaubsanspruchs muss vom Arbeitgeber ausdrücklich erklärt werden. Ist das Arbeitsverhältnis beendet, ist eine solche Kürzungserklärung nicht mehr möglich

Liana Mikah



Verfasst von Dr. Alexander Raif

Unser Gastautor Dr. Alexander Raif widmet sich in seinen Beiträgen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.