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Unionsfraktion stellt Antrag auf Arbeitszeitflexibilisierung
Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat einen Antrag auf Arbeitszeitflexibilisierung gestellt und wirft der aktuellen Bundesregierung vor, bei diesem Thema ihrem eigenen Zeitplan hinterherzulaufen. Eine Problematik dabei dürfte die Verknüpfung mit der Neuregelung zur Arbeitszeiterfassung sein.
Sind die Regeln zur Arbeitszeit in Deutschland nicht flexibel genug? Zumindest nach Meinung der CDU/CSU im Bundestag ist das so. Sie stellte einen Antrag mit dem Titel “Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien”, der am 14. März im Bundestag diskutiert werden soll.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Im Antrag heißt es, das deutsche Arbeitszeitgesetz lege in § 3 Abs. 1 Satz 1 einen Acht-Stunden-Tag pro Werktag als Regel des deutschen Arbeitszeitrechts fest. Dadurch sei Flexibilität nicht in dem Ausmaß möglich, das sich viele Arbeitnehmer und Unternehmen wünschten. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie eröffne laut Antrag der Union die Möglichkeit zur Einführung flexibler Wochenarbeitszeiten. Möglich sei sogar eine Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Stunden. Dies werde schon in verschiedenen europäischen Ländern genutzt wie zum Beispiel in Österreich, Dänemark, die Niederlande, Tschechien, Irland und Slowenien.
In § 3 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes ist geregelt, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden pro Tag ist demnach möglich, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht übersteigt. Eine Regelarbeitszeit sieht das Arbeitszeitgesetz abgesehen von den genannten Obergrenzen nicht vor.
Was die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorsieht
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie regelt die maximale Arbeitszeit nicht auf Tages-, sondern auf Wochenebene. Demnach darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden nicht höher sein als 48 Stunden. Ausnahmen sind möglich für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern oder für bestimmte Wirtschaftszweige. Auch wenn ein Arbeitnehmer sich freiwillig zu einer längeren Wochenarbeitszeit bereit erklärt und ihm keine Nachteile entstehen, wenn er dies ablehnt, ist ein Überschreiten der 48 Stunden pro Woche gemäß EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich. Allerdings sind auch dann die tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden sowie die vorgeschriebenen Ruhepausen einzuhalten. In Deutschland müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Ruhepause eingelegt werden. Hinzu kommt eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der elf Stunden Ruhezeit.
Kritik an der Bundesregierung
Die Unionsfraktion kritisiert, dass die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für 2022 vorgesehene Schaffung von Regelungen für flexiblere Arbeitszeiten noch nicht getroffen wurden und dass sich die Bundesregierung damit im Verzug befinde. Die Spielräume des EU-Rechts sollten ausgenutzt werden, ohne den deutschen Arbeitsschutzstandard und das Volumen der wöchentlichen Höchstarbeitszeiten zu verändern.
Problematisch dabei ist, dass eine zusätzliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten gemeinsam mit neuen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung umgesetzt werden soll. Die Koalitionspartner, aber auch die Opposition sind sich allerdings in verschiedenen Punkten nicht einig. So herrscht zum Beispiel Streit in der Frage, inwieweit Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung miteinander vereinbar sind.
Zwar wäre es möglich, die Themen Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitflexibilisierung getrennt voneinander zu behandeln, doch scheint die Bereitschaft dazu in der Politik derzeit eher gering zu sein.