Union und SPD wollen Möglichkeit zur wöchentlichen statt zur täglichen Höchstarbeitszeit schaffen

In ihren Sondierungen haben sich Union und SPD unter anderem darauf verständigt, die Möglichkeit für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.
Leere Sitze im Parlament

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Union und SPD wollen Möglichkeit zur wöchentlichen statt zur täglichen Höchstarbeitszeit schaffen

In ihren Sondierungen haben sich Union und SPD unter anderem darauf verständigt, die Möglichkeit für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Außerdem sollen Zuschläge für Überstunden steuerfrei werden.

Die zukünftige Bundesregierung, die sehr wahrscheinlich aus CDU, CSU und SPD gebildet wird, muss sich nicht nur um drängende Themen in der Außenpolitik und um die Ertüchtigung der Infrastruktur kümmern. Auch arbeitsrechtliche Themen sind zu behandeln.

Hier haben sich in den inzwischen abgeschlossenen Sondierungen einige interessante Vorentscheidungen ergeben.

Betroffen sind zum einen flexiblere Arbeitszeiten. Diese sollen durch die Möglichkeit geschaffen werden, statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit anzuwenden, und dies im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Änderungen an den bestehenden Regelungen zur Mindestruhezeit soll es nicht geben. Außerdem darf niemand zu einer höheren Arbeitszeit gezwungen werden.

Im Sondierungspapier (PDF) heißt es dazu wörtlich:

“Die Arbeitswelt ist im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei werden wir die hohen Standards im Arbeitsschutz wahren und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten. Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir Missbrauch ausschließen.

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Das gilt allerdings für die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sieben Tagen, die je nach nationalem Recht über einen Zeitraum von vier, sechs oder sogar zwölf Monaten berechnet werden kann. Zudem sind Ausnahmen für bestimmte Berufe möglich sowie in Fällen, in denen sich Arbeitnehmer freiwillig zu längeren Arbeitszeiten bereit erklären. Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie sind also auch Wochenarbeitszeiten von deutlich mehr als 48 Stunden möglich.

Gemäß deutschem Arbeitsrecht muss die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen elf Stunden betragen.

Die CDU hatte in den vergangenen Jahren immer wieder die Abkehr von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit gefordert, war damit jedoch im Bundestag gescheitert. Sie hatte das Thema auch in ihrer sogenannten Agenda 2030 genannt.

Eine weitere Weichenstellung in den Sondierungen betrifft geleistete Überstunden. Zuschläge für Überstunden sollen zukünftig steuerfrei sein. Genau gesagt geht es um Zuschläge für Mehrarbeit, die über Vollzeitarbeit hinausgeht. Bei tariflich geregelten Arbeitsverhältnissen gilt Vollzeitarbeit bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 34 Stunden. Bei nicht tariflich geregelten Arbeitsverhältnissen sind es 40 Stunden.

Im Wortlaut des Sondierungspapiers heißt es dazu:

„Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.“

Und auch die Anreize zur Ausweitung von Teilzeitarbeit sollen attraktiver werden. Prämien, die Arbeitgeber dafür zahlen, sollen steuerlich begünstigt werden. Wie das genau aussehen soll, steht noch nicht fest.

“Wir werden einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten schaffen: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, werden wir diese Prämie steuerlich begünstigen. Missbrauch werden wir ausschließen.”

Welche Regelungen und Änderungen es letztendlich unter der neuen Bundesregierung geben wird, hängt von den Ergebnissen der anstehenden Koalitionsverhandlungen ab.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.