Inhalt
Unbezahlte Überstunden – auch in der Weihnachtszeit ein Problem
Viele Arbeitnehmer müssen in der Weihnachtszeit arbeiten und in dieser Zeit auch Überstunden leisten. Ein großer Teil dieser Überstunden wird allerdings nicht bezahlt.
Es gibt viele Arbeitnehmer, die auch in der Weihnachtszeit und in der sogenannten Zeit „zwischen den Jahren“ arbeiten müssen. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Polizisten sowie Mitarbeiter in der Gastronomie sowie im öffentlichen Personennahverkehr.
Schluss mit Zettelchaos – Dienstplan, Urlaube & Zeiten an einem Ort!
Ein neuer Deal pro Woche.
Nicht verpassen!
58 Prozent der 2022 geleisteten Überstunden wurden nicht bezahlt
Aus einer aktuellen Anfrage der Linkspartei an die Bundesregierung, über welche die Süddeutsche Zeitung berichtet, geht hervor, dass viele der geleisteten Überstunden nicht bezahlt werden. Von 1,44 Milliarden Überstunden im Jahr 2022 trifft das für 839 Millionen zu. Das entspricht einem Anteil von etwa 58 Prozent.
Einkommen von Arbeitnehmern mit Sonntags- und Feiertagsarbeit
Von den rund 3,7 Millionen Arbeitnehmern, die im Jahr 2022 an Sonn- und Feiertagen arbeiten mussten, verdienen etwa 40 Prozent zwischen 1250 und 2250 Euro netto im Monat. Weitere 20 Prozent aus der Gruppe derjenigen, die Sonntags und an Feiertagen arbeiten mussten, verdienen weniger als 1250 Euro.
Die meisten von Ihnen arbeiten im Hotelgewerbe und in der Gastronomie. Diese beiden Branchen stehen für insgesamt fast 85 Prozent der betroffenen Mitarbeiter. Sie leisteten laut Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung an den entsprechenden Tagen 303 Millionen Überstunden, von denen aber mit 159 Millionen mehr als die Hälfte nicht bezahlt wurden.
Höherer Mindestlohn und Arbeitszeiterfassung gefordert
Susanne Ferschl von den Linken fordert deshalb, den Mindestlohn, der zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro steigt, auf 14 Euro zu erhöhen. Zudem müssten mehr Arbeitgeber nach Tarif bezahlen. Dazu könnte das von der Bundesregierung geplante, aber noch nicht verabschiedete Tariftreuegesetz beitragen. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Aufträge des Bundes ab einem Volumen von 10.000 Euro nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen.
Außerdem fordert Ferschl eine elektronische Arbeitszeiterfassung für alle Mitarbeiter.