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Südwestmetall fordert mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten
Der regionale Arbeitgeberverband Südwestmetall sieht die geltenden Regelungen zur Arbeitszeit als nicht mehr zeitgemäß an. Sie seien in der heutigen Arbeitswelt ungeeignet.
Dass sich Arbeitgeber mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter wünschen, wird immer wieder geäußert. Das geltende Arbeitszeitgesetz sieht zum Beispiel eine Obergrenze von zehn Stunden pro Tag vor, und das auch nur in Ausnahmefällen. Denn die eigentliche Höchstarbeitszeit pro Tag liegt bei acht Stunden. Sie darf auf zehn Stunden ausgeweitet werden, wenn durch eine entsprechende Reduktion in den folgenden sechs Monaten oder 24 Wochen dafür gesorgt wird, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht übersteigt.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Geltende Arbeitszeitregelungen laut Südwestmetall nicht flexibel genug
Diese Regelungen sind dem regionalen Arbeitgeberverband Südwestmetall nicht flexibel genug. Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Heilbronn/Region Franken, Hans-Jörg Vollert, kritisierte die Obergrenze von zehn Arbeitsstunden pro Tag als Überregulierung, die nicht mehr in die Zeit passe. Dabei gehe es gar nicht darum, dass jeden Tag länger gearbeitet werden solle. Es könne aber hin und wieder betriebliche Situationen geben, in denen länger gearbeitet werden müsse. Vollert nannte ein Beispiel: Wenn derzeit ein Mitarbeiter morgens um acht im Büro sei, dürfe er eigentlich abends um acht an einem kurzfristigen Meeting mit Kollegen in den USA nicht mehr teilnehmen. Das sei ziemlich aus der Zeit gefallen. Es sei dringend notwendig, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren. Dabei sieht Vollert keine Gefahr, dass die Beschäftigungszeiten ausufern. Hier würden EU-Regeln klare Grenzen zum Schutz der Beschäftigten setzen.
Arbeitszeiterfassung soll Einhalten der gesetzlichen Arbeitszeiten sicherstellen
Zur Kontrolle, dass die geltenden Höchstarbeitszeiten eingehalten werden, dient die Arbeitszeiterfassung. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 hat das Bundesarbeitsministerium kürzlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der beispielsweise vorsieht, dass die Arbeitszeiten in der Regel elektronisch erfasst werden müssen, wobei Ausnahmen möglich sind.
Arbeitgeber befürchten, dass die neuen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung zusätzliche Bürokratie verursachen und die Flexibilität bei den Arbeitszeiten einschränken.
Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften begrüßen dagegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und sehen darin einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz und zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.