Inhalt
Studie: Anteil der Beschäftigten mit Arbeitszeiterfassung ist gestiegen
Nach einer aktuellen Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist der Anteil der Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeiten erfassen, leicht angestiegen. Das betrifft vor allem die Erfassung der Arbeitszeit in Kombination mit einem Arbeitszeitkonto.
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter lückenlos zu erfassen. Das betrifft nicht nur Überstunden, sondern die gesamte Arbeitszeit. Das dient sowohl dem Arbeitsschutz der Beschäftigten, stellt außerdem auch die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Arbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sicher.
Trotz der bereits geltenden Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist diese noch nicht bei allen Arbeitnehmern angekommen. Immerhin aber ist der Anteil der Mitarbeiter mit Arbeitszeiterfassung seit dem Jahr 2021 leicht gestiegen. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hervor. Dabei wurden drei Gruppen gebildet:
- Beschäftigte mit Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitkonto
- Beschäftigte mit Arbeitszeiterfassung ohne Arbeitszeitkonto
- Beschäftigte ohne Arbeitszeiterfassung
Nach den Ergebnissen der Umfrage wird die Arbeitszeit inzwischen bei 82 Prozent der Beschäftigten erfasst (Stand 2023). Lediglich für 18 Prozent der Mitarbeiter gibt es keine Arbeitszeiterfassung. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 gab es für 79 Prozent der Mitarbeiter eine Arbeitszeiterfassung, während die Arbeitszeiten von 21 Prozent der Mitarbeiter nicht erfasst wurden.
Die Zunahme fand dabei vor allem bei denjenigen statt, bei denen die Arbeitszeiterfassung mit einem Arbeitszeitkonto verbunden ist. Ihr Anteil stieg von 66 auf 69 Prozent.
Eine vergleichsweise starke Zunahme gab es bei Beschäftigten mit hohem Anforderungsniveau. Hier wuchs der Anteil derjenigen mit Arbeitszeiterfassung von 64 auf 73 Prozent. Dabei legten besonders IT-Berufe sowie unternehmensbezogene Dienstleistungen zu. Und auch die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice stieg an.
Wie wirkt sich die Arbeitszeiterfassung bzw. das Fehlen dieser auf die Mitarbeiter aus?
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung von 2023 berichteten Beschäftigte, die ihre Arbeitszeiten über ein Arbeitszeitkonto erfassen, seltener von einer zeitlichen Entgrenzung, die sich zum Beispiel in Form langer Arbeitszeiten, Wochenendarbeit oder Arbeit während der Freizeit äußert. Zudem können betreffende Beschäftigte besser von ihrer Arbeit abschalten als diejenigen ohne Arbeitszeitkonto oder ohne Arbeitszeiterfassung.
Außerdem gibt es Anzeichen dafür, dass die Arbeitszeiterfassung in einem positiven Zusammenhang zur Einflussnahme der Beschäftigten auf ihre Arbeitszeiten steht, was sich wiederum positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirkt.
Arbeitszeiterfassung bei gleichzeitig maximaler Flexibilität
Arbeitszeiterfassung und Flexibilität müssen kein Widerspruch sein. Moderne Zeiterfassungssysteme wie Papershift bieten den Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten unabhängig vom Ort per App, per Browser oder über eine digitale Stempeluhr zu erfassen.
Unternehmen können damit für Rechtssicherheit sorgen und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter leisten.