Inhalt
- Sind Geschäftsessen Arbeitszeit?
- Ist die Teilnahme verpflichtend?
- Findet das Geschäftsessen während oder außerhalb der regulären Arbeitszeit statt?
- Wer lädt ein?
- Worüber wird beim Geschäftsessen gesprochen?
- Wo findet das Geschäftsessen statt?
- Zusammensetzung der Teilnehmer
- Zusammengefasst
- Missverständnisse im Vorfeld ausschließen
- Arbeitgeber schreibt Teilnahme an Geschäftsessen vor, will es aber nicht als Arbeitszeit anerkennen: Was nun?
- Was ist, wenn das Geschäftsessen länger dauert als geplant?
- Geschäftsessen und Arbeitszeiterfassung
Sind Geschäftsessen Arbeitszeit?
Wer an einem Geschäftsessen teilnimmt, kann dies nicht immer als Arbeitszeit anrechnen, auch wenn das Treffen anlässlich der Arbeit stattfindet. Bei der Bewertung sind unterschiedliche Kriterien zu beachten.
Die Teilnahme an einem Geschäftsessen gilt nicht automatisch als Arbeitszeit. Das deutsche Arbeitszeitgesetz enthält dazu keine konkreten Vorgaben. Um die Frage zu beantworten, ob ein Geschäftsessen den Charakter von Arbeit hat und als Arbeitszeit gilt oder nicht, ist eine Reihe von Kriterien zu beachten:
Ist die Teilnahme verpflichtend?
Hat zum Beispiel der Vorgesetzte seinen Mitarbeiter auf das Arbeitsessen geschickt? Falls ja, spricht das sehr für eine Wertung als Arbeitszeit.
Findet das Geschäftsessen während oder außerhalb der regulären Arbeitszeit statt?
Hier gilt als Faustregel: Geschäftsessen zu regulären Arbeitsstunden gelten mit größerer Wahrscheinlichkeit als Arbeitszeit, während Anlässe außerhalb der normalen Arbeitszeiten auf eine Freizeitaktivität schließen lassen.
Wer lädt ein?
Findet der Termin auf Einladung des Arbeitgebers statt, spricht das für Arbeitszeit. Lädt dagegen zum Beispiel ein Kunde zu einem Geschäftsessen ein, kann das eine Wertung als Arbeitszeit in Zweifel ziehen.
Worüber wird beim Geschäftsessen gesprochen?
Die Gesprächsthemen sind ebenfalls ein wichtiges Kriterium bei der Kategorisierung von Geschäftsessen. Geht es um ein gemeinsames Projekt, oder steht das Netzwerken mit bestehenden oder potentiellen Kunden im Vordergrund? Rein geschäftliche Gespräche deuten auf Arbeitszeit hin.
Wo findet das Geschäftsessen statt?
Der Ort der Veranstaltung lässt ebenfalls Rückschlüsse auf die Bewertung eines Geschäftsessens als Arbeitszeit zu. Findet der Termin zum Beispiel in den Räumlichkeiten des Unternehmens statt – zum Beispiel im Casino, spricht das eher für eine Wertung als Arbeitszeit, als wenn das Geschäftsessen in einem Club oder in einem öffentlichen Restaurant stattfindet.
Zusammensetzung der Teilnehmer
Auch die Liste der Teilnehmer hilft bei der Entscheidung, ob ein Geschäftsessen als Arbeitszeit oder als Freizeit zu werten ist. So kann zum Beispiel ein Gespräch mit einem Bestandskunden durchaus als Arbeit zählen, während ein Treffen in lockerer Atmosphäre mit Vertriebsmitarbeitern potentieller Lieferanten eher als Freizeit gewertet werden kann.
Zusammengefasst
Wenn ein Geschäftsessen zur Haupttätigkeit des Arbeitnehmers gehört, es verpflichtend und vom Vorgesetzten angeordnet wurde, kann es sehr wahrscheinlich als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gewertet werden.
Findet ein Termin dagegen in der Freizeit statt, also außerhalb der regulären Arbeitszeit, und werden auch Themen jenseits des Geschäfts behandelt, so spricht das gegen eine Wertung als Arbeitszeit.
Weil es in der Praxis aber oftmals zu Vermischungen verschiedener Kriterien kommt, ist es ratsam, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits im Vorfeld einigen, wie das Geschäftsessen zu bewerten ist.
Missverständnisse im Vorfeld ausschließen
Weil es im Arbeitszeitgesetz keine Vorgaben zu Geschäftsessen gibt, sind eindeutige Regelungen im Unternehmen unabdingbar. Diese können zum Beispiel im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung hinterlegt sein.
Gibt es solche Regelungen nicht, sollten Mitarbeiter und Führungskraft vor einem Geschäftsessen vereinbaren, wie dieses gewertet wird. Im Idealfall finden die Beteiligten eine Lösung. Gelingt das nicht, bleiben verschiedene Alternativen, die nachfolgend beschrieben werden.
Arbeitgeber schreibt Teilnahme an Geschäftsessen vor, will es aber nicht als Arbeitszeit anerkennen: Was nun?
Wenn der Vorgesetzte einen Mitarbeiter auf ein Geschäftsessen schickt, dieses aber nicht als Arbeitszeit anerkennen möchte, hat der Mitarbeiter verschiedene Möglichkeiten, wie er damit umgehen möchte:
- Die Anweisung akzeptieren
- Ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten, der HR-Abteilung oder dem Betriebsrat führen, um eine Lösung zu finden
- Sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden
Dabei ist es unbedingt ratsam, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden. So sind auch Kompromisse möglich wie zum Beispiel das Gewähren von Anreizen durch den Arbeitgeber wie eine Bonuszahlung oder zusätzliche Freizeit.
Was ist, wenn das Geschäftsessen länger dauert als geplant?
Was die Bewertung von Geschäftsessen zusätzlich erschweren kann, ist, wenn diese länger dauern als geplant. Weil der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Länge solcher Termine hat, kann er unter Umständen die Wertung des Treffens als Arbeitszeit – zumindest in seiner gesamten Länge – ablehnen. Ähnliches gilt für die Wertung langer Geschäftsessen als Überstunden.
Geschäftsessen und Arbeitszeiterfassung
Wenn ein Geschäftsessen als Arbeitszeit gewertet wird, müssen die entsprechenden Zeiten inklusive Beginn, Ende und Dauer erfasst werden. Weil Geschäftsessen üblicherweise außerhalb des Büros oder der Geschäftsräume stattfinden, eignen sich vor allem elektronische Zeiterfassungssysteme, die ortsunabhängig genutzt werden können – zum Beispiel per Browser oder per App.
Übrigens: Findet ein Geschäftsessen im Rahmen einer Dienstreise statt, sind noch einmal andere Kriterien zu beachten. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Thema.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren