Inhalt
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Gesetzentwurf liegt vor
Unternehmen in Deutschland müssen zukünftig die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter elektronisch und am selben Tag erfassen. Es sind aber Ausnahmen vorgesehen. Das geht aus dem entsprechenden Gesetzentwurf hervor, der jetzt vorliegt.
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022, in dem die grundsätzliche Pflicht von Unternehmen in Deutschland zur Arbeitszeiterfassung festgestellt worden war, gab es zahlreiche Spekulationen, wie diese Pflicht letztendlich aussehen würde. Unklar war beispielsweise, in welcher Form die Arbeitszeit zu erfassen ist und welche Arten von Beschäftigungsverhältnissen betroffen sind.
Schluss mit Zettelchaos – Dienstplan, Urlaube & Zeiten an einem Ort!
Ein neuer Deal pro Woche.
Nicht verpassen!
Zeiterfassung muss elektronisch und am selben Tag erfolgen
Jetzt liegt ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vor. Er sieht vor, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter künftig elektronisch erfasst werden müssen. Das erleichtere eine Kontrolle der aufgezeichneten Arbeitszeiten, etwa durch eine verbesserte Lesbarkeit oder die elektronische Auswertung der Daten. Dadurch werde die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten wahrscheinlicher. Elektronische Zeiterfassung kann zum Beispiel per App oder auch per Browser erfolgen und ist damit besonders flexibel.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber den Beginn, das Ende und die Dauer der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter am Tag der erbrachten Arbeitsleistung elektronisch aufzeichnen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten aber nicht selbst erfassen, sondern kann dies an den Arbeitnehmer oder auch an Dritte delegieren, zum Beispiel an den jeweiligen Vorgesetzen. Arbeitgeber sollen nach dem Gesetzentwurf Arbeitnehmer auf Wunsch über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren.
Zahlreiche Ausnahmen vorgesehen
Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Ausnahmen vor. So müssen zum Beispiel Kleinbetriebe mit maximal zehn Mitarbeitern die Arbeitszeiten nicht elektronisch erfassen.
Ausnahmen soll es auch für Tarifparteien geben. Sie können zum Beispiel eine Arbeitszeiterfassung in Papierform vereinbaren – zum Beispiel mittels Stundenzettel. Damit haben je nach Branche und Unternehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich auf passende Lösungen zu verständigen. Auch ein Abweichen von der Vorgabe zum Aufzeichnen der Arbeitszeit am selben Tag soll möglich sein. Diese muss aber spätestens bis zum siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Arbeitstag erfolgen. Ob ein genereller Ausschluss der Arbeitszeiterfassung in Unternehmen per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung möglich sein wird, bleibt abzuwarten.
Flexibilität soll gewahrt bleiben
Der Gesetzentwurf geht auch auf die in den letzten Jahren gestiegene Flexibilität der Arbeitszeiten ein. Das sei vor allem der zunehmenden Globalisierung und Digitalisierung geschuldet. Dadurch komme der Erfassung der geleisteten Arbeitszeiten eine besondere Bedeutung zu. Arbeitgeber könnten damit die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten kontrollieren. Damit leiste die Arbeitszeiterfassung einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit sowie der Sicherheit der Arbeitnehmer.
Auch Vertrauensarbeitszeit soll weiter möglich sein
Auch auf die Vertrauensarbeitszeit geht der Gesetzentwurf ein. Viele hatten im Zusammenhang mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befürchtet, dass Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht mehr funktionieren würden. Die Möglichkeit zur Vertrauensarbeitszeit soll auch weiterhin bestehen und nicht durch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung beeinträchtigt werden.
Unterschiedliche Reaktionen auf den Gesetzentwurf
Auf den Gesetzentwurf gibt es erwartungsgemäß ein unterschiedliches Echo. So werden von Arbeitgeberseite ein Mehr an Bürokratie sowie widersprüchliche Aussagen kritisiert. Die Linke sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund halten die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung dagegen für ein wirksames Instrument zum Schutz der Arbeitnehmer.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, wird es noch dauern. Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.