NRW: Arbeitsminister Laumann fordert eine rasche Umsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung fordert der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann eine zügige Umsetzung.
Nordrhein-Westfalen

© Maxim Grebeshkov / Adobe Stock

NRW: Arbeitsminister Laumann fordert eine rasche Umsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung fordert der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann eine zügige Umsetzung.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung schlägt bereits politische Wellen. Jetzt meldete sich der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zu Wort. Er forderte, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung rasch umzusetzen. Das jahrelange Hin und Her zwischen Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministerium müsse nun ein Ende haben. In einer Reform des Arbeitszeitgesetzes müsse klar festgelegt werden, dass Stunden aufgezeichnet werden müssen.

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Er habe es noch nie verstanden, dass bei Menschen, die nach Stundenlohn bezahlt werden, die Stunden nicht aufgeschrieben werden, so Laumann. Es gebe viele Möglichkeiten zur unbürokratischen Erfassung der Arbeitszeit, die nicht mit großem Aufwand verbunden seien. Eine genaue Erfassung der Arbeitszeit stärke die Rechte der Arbeitnehmer, wie Laumann erklärte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Jahr 2019 entschieden, dass die Mitgliedsstaaten der EU eine Regelung zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen. In Deutschland war in der Folgezeit aber wenig passiert. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren hat bisher nicht stattgefunden.

Durch das jüngste Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts ist nun Bewegung in das Thema gekommen. Das Gericht hatte entschieden, dass Unternehmen eine Möglichkeit zur Arbeitszeiterfassung anbieten müssen. Ausgangspunkt war die Klage des Betriebsrats eines Pflegeunternehmens in Nordrhein-Westfalen gewesen, das ein Initiativrecht für die Einführung der Arbeitszeiterfassung im Unternehmen forderte.

Auch wenn nach dem Urteil klar ist, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kommen wird, sind noch immer viele Fragen offen. So ist zum Beispiel unklar, in welcher Form die Arbeitszeit erfasst werden und ab wann die Möglichkeit zur Arbeitszeiterfassung angeboten werden muss. Es steht aber zu erwarten, dass sich die amtierende Bundesregierung kurzfristig mit dem Thema befassen und entsprechende Regelungen beschließen wird.

Unternehmen haben verschiedene Alternativen, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Arbeitszeiterfassung anzubieten. Dabei eignen sich besonders Systeme zur Online-Zeiterfassung. Sie sind ortsungebunden und können daher sowohl im Unternehmen, unterwegs oder auch im Home Office genutzt werden.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.