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Neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Schweigen des Bundesarbeitsministers
Unternehmen in Deutschland warten auf klare Vorgaben der Bundesregierung zur Arbeitszeiterfassung. Doch aus dem verantwortlichen Bundesarbeitsministerium war dazu schon lange nichts mehr zu hören. Damit gefährdet die Politik die Planungssicherheit von Unternehmen.
Wie geht es weiter mit der Arbeitszeiterfassung in Deutschland? Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im vergangenen Jahr, das für viel Aufsehen gesorgt hatte, legte die Bundesregierung mit einigen Monaten Verzögerung einen ersten Gesetzentwurf vor. Dieser sieht unter anderem eine elektronische Form der Zeiterfassung vor. Ausnahmen sind lediglich für Kleinunternehmen bis zu zehn Mitarbeitern und für tarifgebundene Unternehmen vorgesehen. Arbeitszeiten müssen zudem täglich erfasst werden. Zu erfassen sind jeweils der Beginn, das Ende und die Dauer.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Aktueller Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung löste Kritik aus
Der Gesetzentwurf führte zu Kritik von verschiedenen Seiten. Die Wirtschaft bemängelt beispielsweise einen vermeintlichen Verlust von Flexibilität und Einschränkungen bei der Vertrauensarbeitszeit. Deshalb fordern sowohl die oppositionelle CDU als auch der Koalitionspartner FDP Nachbesserungen. In einem Oppositionsantrag der CDU/CSU-Fraktion heißt es, der Gesetzentwurf zur Anpassung des Arbeitszeitgesetzes führe zu mehr Bürokratie und sei wenig flexibel. Stattdessen brauche es weiterhin Möglichkeiten zur Vertrauensarbeitszeit und flexible Modelle zur Arbeitszeiterfassung.
Aus dem Bundesarbeitsministerium in letzter Zeit wenig zu hören
Selbst innerhalb der Bundesregierung scheint man sich noch uneins darüber zu sein, wie genau die Arbeitszeiterfassung ausgestaltet werden soll. Anders ist es nicht zu erklären, dass man nicht in der Lage war, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen im Kabinett abgestimmten Gesetzentwurf auszuarbeiten.
In der Tat ist es in den letzten Wochen und Monaten sehr ruhig gewesen um das neue Arbeitszeitgesetz. Auf Anfragen, wann es damit weitergehe, antwortete Bundesarbeitsminister Heil nicht. Auch ein Blick in die vom Bundesarbeitsministerium herausgegebenen Pressemitteilungen liefert keine neuen Informationen. Zum Thema Arbeitszeiterfassung ist dort ohnehin erstaunlich wenig zu finden.
Koalition hat sich verhakt
Dass es beim Gesetzgebungsverfahren für die Arbeitszeiterfassung nicht vorangeht, liegt sicherlich auch an der schwierigen Situation, in der sich die Bundesregierung gerade befindet. Bei vielen Themen ist man sich uneinig. Davon betroffen waren zuletzt das Energieeffizienzgesetz, die Kindergrundsicherung sowie das Wachstumschancengesetz. Und auch bei der Arbeitszeiterfassung zeigen sich unterschiedliche Standpunkte der Koalitionspartner. Während die SPD genaue Regelungen umsetzen möchte, fordert die FDP mehr Flexibilität und Spielräume.
Unternehmen benötigen Planungssicherheit zur Arbeitszeiterfassung
Klar ist, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Daran ließ weder der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil von 2019 noch das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr einen Zweifel.
Das alleine reicht den Unternehmen jedoch nicht, um Planungssicherheit zu haben. Sie müssen wissen, in welcher Form die Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat, welche Werkzeuge zulässig sind und welche Ausnahmen es gibt. Das langwierige Gesetzgebungsverfahren lässt die Unternehmen im Unklaren und schadet ihren wirtschaftlichen Interessen. Und auch die Mitarbeiter benötigen Gewissheit, wie es mit der Arbeitszeiterfassung weitergeht, denn sie dient vor allem dem Arbeitsschutz. Damit soll sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten sowie die vorgeschriebenen Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden.
Unternehmen, die bei der Arbeitszeiterfassung auf geeignete digitale Lösungen setzen, sind dabei auf der sicheren Seite. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Arbeitszeiterfassung den Anforderungen der nationalen und der europäischen Rechtsprechung genügen.