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Mindestlohn 2025: Auswirkungen auf Verdienst und Arbeitszeit in Minijobs
Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Daraus ergeben sich Auswirkungen auf den möglichen Verdienst und auf die Arbeitszeit von Minijobbern.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird zum 1. Januar 2025 von derzeit 12,41 Euro auf 12,82 Euro steigen. Für Minijobber bedeutet das ein höheres mögliches Monatseinkommen, ohne auf die Vorteile verzichten zu müssen, die ein Minijob bietet.
Die sogenannte Verdienstgrenze steigt von aktuell 538 auf dann 556 Euro im Monat. Das entspricht einem Jahresverdienst von 6.672 Euro.
Die Verdienstgrenze berechnet sich wie folgt:
Verdienstgrenze = Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3
Ab dem 1. Januar ergibt sich damit die folgende Verdienstgrenze:
12,82 Euro mal 130 geteilt durch 3 = 555,53 Euro. Auf volle Euro gerundet sind dies 556 Euro.
Weil sich die Verdienstgrenze dynamisch mit dem Mindestlohn entwickelt, ändert sich für die maximalen Arbeitszeiten von Minijobbern mit Mindestlohn nichts. Sie können weiterhin etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten.
Minijobber, die mehr als den Mindestlohn verdienen, haben entsprechend kürzere monatliche Höchstarbeitszeiten.
Auswirkungen auf Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen bezüglich der Erhöhung des Mindestlohns beachten, dass sie diese in den Arbeitsverträgen berücksichtigen. Ist im Arbeitsvertrag lediglich ein pauschaler Hinweis enthalten, dass die Entlohnung dem Mindestlohn entspricht, ist hier keine Änderung nötig. Wird allerdings ein konkreter Stundenlohn genannt, so muss dieser angepasst werden, sofern er unterhalb des neuen Mindestlohns liegt.