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Metall-Arbeitgeber im Südwesten gegen Begrenzung auf zehn Arbeitsstunden pro Tag
In der Diskussion um die geltenden Regelungen zur Arbeitszeit hat sich der Arbeitgeberband Südwestmetall im Bezirk Neckar-Fils gegen eine starre Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf zehn Stunden ausgesprochen.
Wie lange sollte pro Tag höchstens gearbeitet werden, und wie Flexibel sollten die Regelungen zur Arbeitszeit sein? Derzeit gibt es zu diesen Fragen viele Diskussionen, die vor allem vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzesreform zur Arbeitszeiterfassung stattfinden. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren. Ein erster Gesetzentwurf liegt bereits vor.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Die Arbeitgeber im Verband Südwestmetall, Bezirk Neckar-Fils, halten die geltenden Regelungen zur Arbeitszeit für zunehmend ungeeignet für eine Arbeitswelt, die mehr und mehr von Flexibilität geprägt sei. Dabei stößt insbesondere die Begrenzung der maximalen täglichen Arbeitszeit auf zehn Stunden auf Kritik der Arbeitgeber. Zum Hintergrund: Das Arbeitszeitgesetz sieht eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor, die jedoch auf bis zu zehn Stunden erweitert werden kann. Voraussetzung ist, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen oder sechs Monaten acht Stunden nicht übersteigt.
Arbeitgeber fordern mehr Flexibilität bei den täglichen Arbeitszeiten
Laut dem Geschäftsführer der Bezirksgruppe Neckar-Fils, Ralph Wurster, gehe es nicht darum, jeden Tag länger als zehn Stunden zu arbeiten. Wenn aber Arbeitnehmer ein Projekt dringend abschließen wollten oder an einem Tag länger arbeiten möchten, um dann am Folgetag entsprechend früher in den Feierabend zu gehen, solle dies auch möglich sein.
Wurster fordert die ersatzlose Streichung der Obergrenze. Dabei verweist er auf die geltende EU-Arbeitszeitrichtlinie. Darin ist jedoch eine maximale Arbeitszeit von 13 Stunden pro Tag vorgesehen. Zwar wird diese Zahl nicht explizit genannt, doch ergibt sich diese aus der Einhaltung der täglichen Ruhezeit von elf Stunden sowie der wöchentlichen Ruhezeit von 24 Stunden. Somit wären pro Woche mit sechs Arbeitstagen insgesamt 78 Stunden oder pro Tag 13 Stunden möglich. Zudem dürfen Arbeitnehmer innerhalb von vier Monaten im Durchschnitt nicht länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten.
Gewerkschaft möchte an bestehenden Regelungen zur Höchstarbeitszeit festhalten
Eine andere Meinung vertritt die IG Metall Esslingen. Gegenüber den Arbeitgeberverbänden kritisiert sie den Drang zur Deregulierung. Laut dem zweiten Bevollmächtigten der IG Metall Esslingen, Alessandro Lieb, setze sich die IG Metall dafür ein, den Acht-Stunden-Tag und die Ruhezeiten von elf Stunden weiterhin als wichtige Eckpunkte des Arbeitsschutzes zu erhalten und die Aufzeichnungspflichten nicht zu verwässern. Das Arbeitszeitgesetz müsse Menschen manchmal auch vor sich selbst schützen, weil sie im Betrieb erpressbar seien. Es habe auch heute noch eine große Bedeutung, denn immer mehr Beschäftigte klagten über Arbeitsüberlastung und Stress aufgrund des Drucks von Vorgesetzen, Kennzahlen und „selbst herbeigeführtem Personalmangel“.