Mehr arbeiten statt weniger: gar nicht so einfach

Wenn es um die Arbeitszeit geht, dann sind meist Forderungen nach weniger Arbeit zu vernehmen. Doch was ist mit denjenigen, die gerne länger arbeiten würden? Sie stoßen oftmals auf unüberwindliche Probleme.
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© stokkete / Adobe Stock

Mehr arbeiten statt weniger: gar nicht so einfach

Wenn es um die Arbeitszeit geht, dann sind meist Forderungen nach weniger Arbeit zu vernehmen. Doch was ist mit denjenigen, die gerne länger arbeiten würden? Sie stoßen oftmals auf unüberwindliche Probleme.

In der aktuellen Diskussion um Arbeitszeiten gibt es meist nur eine Richtung: Weniger soll es sein, um den Wünschen nach mehr Freizeit und einer besseren Work-Life-Balance entsprechen zu können. Dafür sollen Modelle für die Vier-Tage-Woche sorgen. Dabei kann der Eindruck entstehen, dass der Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten allgemein und bei allen Beschäftigten besteht. So ist es aber nicht, denn es gibt viele Menschen nicht weniger, sondern mehr arbeiten möchten. Das können oder dürfen sie aber nicht immer.

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Dafür kann es verschiedene Gründe geben:

  • Das Arbeitszeitgesetz mit den vorgegeben Höchstarbeitszeiten
  • Tarifliche Regelungen wie zum Beispiel zur 35-Stunden-Woche
  • Teilzeitregelungen
  • Renteneintritt

Gesetzliche Höchstarbeitszeit

In Deutschland beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden, während die Höchstarbeitszeit pro Woche bei 48 Stunden liegt. Dabei darf die tägliche Höchstarbeitszeit auf zehn Stunden ausgeweitet werden, solange innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen durchschnittlich acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Längere Arbeitszeiten verstoßen damit gegen das Arbeitszeitgesetz.

Tarifliche Regelungen

Je nach Branche und Arbeitgeber kann es Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geben, die eine bestimmte Höchstarbeitszeit pro Woche vorsehen. Das bekannteste Beispiel ist die 35-Stunden-Woche.

Im Tarifvertrag kann außerdem geregelt sein, ob ein bestimmter Anteil der Belegschaft länger arbeiten darf, also zum Beispiel 40 Stunden pro Woche. So kann es sein, dass Mitarbeiter, die gerne länger arbeiten würden, aufgrund tariflicher Regelungen keine Möglichkeit dazu erhalten.

Teilzeitregelungen

Wer von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, hat nicht automatisch Anspruch auf Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung. Das Teilzeitbefristungsgesetz sieht zwar einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung für Mitarbeiter in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern vor, nicht jedoch das Recht auf eine Rückkehr zur Vollzeittätigkeit.

In Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern kann die sogenannte Brückenteilzeit zur Anwendung kommen. Dabei handelt es sich um eine zeitlich befristete Verringerung der Arbeitszeit.

In kleinen Betrieben, in denen diese Regelung nicht greift, landen die Mitarbeiter dagegen häufig in der sogenannten Teilzeitfalle. Das heißt: Sie wechseln von Vollzeit auf Teilzeit, können aber nicht mehr in die Vollzeit zurück.

In Zeiten des Fachkräftemangels dürfte das aber zumindest in stark betroffenen Branchen seltener vorkommen. Für Unternehmen, die Probleme haben, offene Stellen zu besetzen, kann die Rückkehr von Teilzeitkräften in die Vollzeitbeschäftigung eine Alternative sein.

Renteneintritt

Und dann gibt es noch eine wachsende Anzahl von Beschäftigten, auch im fortgeschrittenen Alter gerne weiterarbeiten würden, dies aber nicht dürfen. Wenn im Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten ist, die das Ende des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des Rentenalters vorsieht, hat der arbeitswillige Mitarbeiter oftmals das Nachsehen. Hier sind diejenigen im Vorteil, in deren Arbeitsvertrag keine solche Klausel enthalten ist. Ohne sie darf der Arbeitgeber nicht einfach das Arbeitsverhältnis kündigen, denn das Alter alleine ist kein Kündigungsgrund.

Fazit

Mit steigender Anzahl offener Stellen und einem sich ausweitenden Fachkräftemangel wird es für Unternehmen immer wichtiger, Bestandsmitarbeiter effizient und effektiv einzusetzen. Dazu kann auch eine Erhöhung der Arbeitszeit für diejenigen Mitarbeiter zählen, die dazu bereit sind.

Auf der anderen Seite sollte geprüft werden, wie es Arbeitnehmern mit dem Wunsch nach längeren Arbeitszeiten erleichtert werden kann, ihre Tätigkeiten auszuweiten. Dabei dürfen aber die Ansprüche und Rechte derjenigen, denen kürzere Arbeitszeiten wichtig sind, nicht eingeschränkt werden.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.