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Lohnabrechnung 2024: Sozialabgaben steigen für viele Arbeitnehmer deutlich an
Für viele Arbeitnehmer steigen im Jahr 2024 die Abgaben zur Sozialversicherung. Das kann im Jahr mehrere Hundert Euro ausmachen. Ein Blick auf die Lohnabrechnung ist zu empfehlen.
Wer im nächsten Jahr auf seine Lohnabrechnung blickt, wird sich möglicherweise wundern, denn das Nettoeinkommen könnte niedriger ausfallen als in diesem Jahr. Grund dafür sind geplante Erhöhungen bei den Sozialabgaben. Diese werden durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen verursacht. Das ist der Wert, der maximal zur Berechnung der Sozialabgaben wie zum Beispiel für die Kranken- und Pflegeversicherung verwendet wird. Alles, was diesen Wert übersteigt, ist frei von Sozialabgaben. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze hat damit zur Folge, dass höhere Einkommen stärker belastet werden als zuvor. Das trifft Menschen mit größeren Einkommen.
- Berechnung von Lohn & Gehalt
- Lohnabrechnung für KMU
- Integration & Drittanbieter Export
- Einhaltung der Dokumentationspflicht
Die folgenden Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenzen sind geplant:
- Kranken- und Pflegeversicherung: von 4.987,50 Euro auf 5.175 Euro
- Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung: von 7.300 Euro auf 7.550 Euro in den alten Bundesländern und von 7.100 auf 7.450 Euro in den neuen Bundesländern
- Außerdem soll die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro auf 69.300 Euro steigen. Wer als Arbeitnehmer mehr verdient, kann statt sich statt gesetzlich auch privat krankenversichern.
Belastungen für Einkommen ab 60.000 Euro steigen
Betroffen von den Erhöhungen sind nur Einkommen ab 60.000 Euro. Je nach Höhe des Bruttoeinkommens fallen die Zusatzbelastungen unterschiedlich hoch aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Sozialabgaben von der Steuer absetzbar sind. Dadurch schwächt sich die gesamte Mehrbelastung etwas ab. Es ergeben sich folgende Mehrbelastungen pro Jahr ab Januar 2024 (Annahme: abhängige Beschäftigung, gesetzliche Krankenversicherung mit einem Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent):
- Bruttoeinkommen von 60.000 Euro: Mehrabgaben: 16 Euro, geringere Einkommensteuer -5 Euro, gesamte Mehrbelastung: 11 Euro.
- Bruttoeinkommen von 70.000 Euro: Mehrabgaben: 234 Euro, geringere Einkommensteuer: -89 Euro, gesamte Mehrbelastung: 145 Euro
- Bruttoeinkommen von 90.000 Euro: Mehrabgaben: 488 Euro, geringere Einkommensteuer: -202 Euro, gesamte Mehrbelastung: 286 Euro
- Bruttoeinkommen von 100.000 Euro: Mehrabgaben: 552 Euro, geringere Einkommensteuer: -202 Euro, gesamte Mehrbelastung: 325 Euro.
Oberhalb eines Bruttoeinkommens von 100.000 Euro steigt die Zusatzbelastung nicht weiter an.
Für Selbständige sieht das Bild ein wenig anders aus. Hier kommt es darauf an, ob sie freiwillig in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen und ob privat oder freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind.
Kontrolle der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Es ist zu empfehlen, im neuen Jahr besonders genau die Lohnabrechnung bzw. die Gehaltsabrechnung zu kontrollieren. Die verschiedenen Sozialabgaben sind unter den folgenden Abkürzungen bzw. Schlüsseln zu finden:
- AV: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
- KV: Krankenversicherungsbeitrag
- PV: Beitrag zur Pflegeversicherung
- RV: Beitrag zur Rentenversicherung
Anstieg der Sozialabgaben orientiert sich an der Entwicklung der Einkommen
Der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen fällt besonders stark aus: Für die Kranken- und Pflegeversicherung handelt es sich um den stärksten Anstieg seit 1994. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gab es innerhalb der letzten 20 Jahre nur in den Jahren 2013 und 2022 einen stärkeren Anstieg. Der Grund dafür ist, dass sich die Anpassungen an der Lohnentwicklung orientieren. Die Löhne waren in der letzten Zeit vor allem in Folge der hohen Inflationsraten besonders stark angestiegen.