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Lässt sich der Fachkräftemangel durch weniger Teilzeit bekämpfen?
Als Gegenmaßnahme zum in Deutschland herrschenden Fachkräftemangel wird immer wieder die Ausweitung von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung genannt. Es gibt aber verschiedene Gründe, die dagegensprechen.
Zumindest in manchen Branchen herrscht ohne Zweifel ein großer Fachkräftemangel innerhalb Deutschlands und anderen Ländern der EU. Betroffen sind zum Beispiel die Pflege oder die Gastronomie. Immer weniger Menschen sind bereit, Berufe mit teilweise anstrengenden Tätigkeiten, nicht familiengerechten Arbeitszeiten und geringer Bezahlung auszuüben.
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Als Antwort auf den Fachkräftemangel werden immer wieder verschiedene Maßnahmen genannt. Neben der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gehört dazu auch die Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung durch eine entsprechende Ausweitung der Arbeitszeiten.
Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts gingen im Jahr 2022 12,9 Millionen Erwerbstätige einer Teilzeitbeschäftigung nach. Mit 29,5 Prozent betrifft das fast ein Drittel aller Arbeitnehmer in Deutschland. Auf den ersten Blick bietet sich hier also ein großes Potential.
Warum die Umwandlung von Teilzeit in Vollzeit alleine den Fachkräftemangel nicht beheben kann
Es gibt verschiedene Gründe, die eine Ausweitung von Teilzeit- in Vollzeitarbeit als Mittel gegen den Fachkräftemangel zweifelhaft erscheinen lassen. Hier wären zunächst einmal die Teilzeitkräfte zu nennen, die gerne in Vollzeit arbeiten würden, aber keine passende Stelle gefunden haben. Das betrifft immerhin 5,7 Prozent der Teilzeitbeschäftigten.
Außerdem scheint es bei vielen Teilzeitkräften keine Bereitschaft zu geben, zukünftig in Vollzeit zu arbeiten. Das hat eine aktuelle Studie von meinestadt.de und dem Marktforschungsinstitut Bilendi ergeben. Demnach möchten drei Viertel oder 75 Prozent der Teilzeitbeschäftigten auch zukünftig nicht in Vollzeit arbeiten. Nur 25 Prozent möchten von Teilzeit nach Vollzeit wechseln. Dafür wurden verschiedene Gründe genannt. Zu ihnen gehören die Kindererziehung (34 Prozent) und der Wunsch nach mehr Lebensqualität, um mehr Zeit für andere Interessen und Projekte zu haben (29 Prozent).
Wenn es offenbar nur bei wenigen Teilzeitkräften die Bereitschaft gibt, in Vollzeit zu arbeiten: Können Unternehmen ihre Mitarbeiter zur Ausweitung ihrer Tätigkeit zwingen? Das ist ganz klar nicht der Fall. In Deutschland gibt es nämlich ein Recht auf Teilzeitarbeit. Das ist geregelt im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dieses sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern unter bestimmten Bedingungen eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit ermöglichen müssen. Laut § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit, wenn sie seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sind und mehr als 15 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind. Der Arbeitgeber kann eine Verringerung der Arbeitszeit nur dann ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. Dazu müssten dem Arbeitgeber zum Beispiel unverhältnismäßige Kosten entstehen, oder der Arbeitsablauf und die Organisation oder die Sicherheit müssten wesentlich beeinträchtigt sein.
Fazit
Die Ausweitung von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung kann alleine keine Lösung für den bestehenden Fachkräftemangel sein. Vor allem die geringe Bereitschaft der in Teilzeit tätigen Arbeitnehmer, in Vollzeit zu arbeiten, spricht dagegen. Zwar gibt es einige Teilzeitkräfte, die gerne in Vollzeit arbeiten würden, doch finden diese oftmals keine passende Stelle.
Möglicherweise könnte eine zusätzliche Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen den einen oder anderen Arbeitnehmer zu einer Ausweitung seiner Tätigkeit bewegen – etwa dann, wenn der Arbeitgeber Homeoffice- oder Remote-Work-Regelungen anbietet. Für viele Branchen, in denen die Anwesenheit der Mitarbeiter im Unternehmen notwendig ist, wie zum Beispiel in der Pflege oder in der Gastronomie, aber auch in der Produktion, stellt das keine Lösung dar.