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Kurzfristige Änderungen am Dienstplan: Was zu beachten ist
Kurzfristig geänderte Dienstpläne sind für die betreffenden Mitarbeiter meist mit Unannehmlichkeiten verbunden. Daher gelten dafür bestimmte Vorgaben. Es sind aber auch Ausnahmen möglich.
Dienstpläne haben die Funktion, die in einem Unternehmen anstehenden Aufgaben auf die verschiedenen Mitarbeiter zu verteilen. Sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter erhalten dadurch Planungssicherheit. Daher ist es nachvollziehbar, dass ein Dienstplan nicht willkürlich und kurzfristig geändert werden darf.
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Beim Erstellen von Dienstplänen können jedoch nicht alle Eventualitäten berücksichtigt werden. In Unternehmen kann es zu Situationen kommen, in denen die Änderung eines Dienstplans, auch kurzfristig, nicht vermeidbar ist. Das kann zum Beispiel beim Ausfall eines Kollegen oder bei einem technischen Problem der Fall sein, welches kein anderer Mitarbeiter lösen kann. Die dadurch entstehende Lücke im Dienstplan muss dann durch einen anderen Mitarbeiter geschlossen werden.
Änderungen am Dienstplan müssen rechtzeitig angekündigt werden
In der Praxis gilt die Regel, dass Änderungen an einem Dienstplan mindestens vier Tage vorab bekanntgegeben werden müssen. Anders kann es aussehen, wenn es in einem Unternehmen bestimmte Regelungen per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag gibt. Das gilt übrigens auch für Mitarbeiter, die auf Abruf tätig sind.
In bestimmten Einzelfällen wie zum Beispiel in Notfällen kann von diesen Vorgaben abgewichen werden. Dabei ist es aber wichtig zu klären, wann genau ein solcher Notfall gegeben ist. Dazu bieten sich verschiedene Kriterien an: Handelt es sich um einen Einzelfall, oder kommt die Situation immer wieder vor, zum Beispiel weil das Unternehmen einfach zu wenig Personal beschäftigt? Auch ist zu klären, ob in solchen Fällen immer dieselbe Person als Ersatz angefragt wird.
In bestimmten Branchen, in denen Personalmangel weit verbreitet ist, wie zum Beispiel in der Pflege, sollte zum Schutz der Mitarbeiter die maximale Anzahl der Notfälle festgelegt sein, die ein Vorgesetzter ausrufen darf.
Wann Mitarbeiter der Änderung des Dienstplans widersprechen können
In bestimmten Fällen und bei Vorliegen eines triftigen Grundes können Mitarbeiter kurzfristigen Dienstplanänderungen widersprechen. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn sie ansonsten einen bereits seit langer Zeit geplanten und nicht verschiebbaren Arzttermin wahrnehmen müssen.
Auch die Verhältnismäßigkeit der Änderungen muss beachtet werden. Wird zum Beispiel immer derselbe Mitarbeiter zum Einspringen aufgefordert, kann ein Widerspruch gegen die Änderung des Dienstplans vertretbar sein.
Der Widerspruch gegen eine kurzfristige Dienstplanänderung birgt für den Arbeitnehmer aber das Risiko, eine Abmahnung zu erhalten. Daher sollten Mitarbeiter vor einem Widerspruch stets sorgfältig das Für und Wider abwägen.
Zu empfehlen ist es immer, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden. So kann zum Beispiel die Bereitschaft eines Mitarbeiters, kurzfristig einzuspringen, zu einem späteren Entgegenkommen des Arbeitgebers in einer späteren Situation führen.