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Das Krankengeld im Krankheitsfall
Der arbeitsunfähige versicherte Arbeitnehmer erhält in der Regel nach § 3 EntgFG Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen (von dieser Regelung kann einzelvertraglich zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden). Danach erhält der fortdauernd arbeitsunfähige versicherte Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung in Form des Krankengelds von der Krankenkasse, frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Im Folgenden erfährst Du mehr zur Bezugsdauer und Berechnung von Krankengeld.
Bezugsdauer von Krankengeld
Grundsätzlich erhält der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit maximal 19,5 Monate lang Krankengeld. Genauer gesagt, für 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb der sogenannten Blockfrist von 3 Jahren. Diese Blockfrist gilt für jede Arbeitsunfähigkeit gesondert, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht auf derselben Erkrankung beruht. „Dieselbe Krankheit“ bedeutet eine identische Krankheitsursache, d. h. dasselbe medizinisch nicht ausgeheilte Leiden. Eine neu hinzugekommene Erkrankung hat keine Auswirkung auf die Blockfrist der anderen Erkrankung, vielmehr beginnt eine eigenständige Blockfrist zu laufen, sodass auch mehrerer nebeneinander bestehen können.
Die Blockfrist beginnt nicht zu Laufen an dem Tage, an dem die Lohnfortzahlung endet, sondern bereits ab dem Tage des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, wobei diese ärztlich festgestellt sein muss bzw. eine Krankenhaushandlung oder eine Behandlung in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung beginnt. Es gilt der Tag der Feststellung. Das gilt auch für den Anspruch auf Krankengeld. Auch er besteht ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, jedoch ruht der Anspruch, solange Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber gezahlt wird (§ 49 Abs. 1 SGB V). Solange der Anspruch ruht, erhält der Berechtigte zwar keine Leistung, jedoch läuft bereits die Bezugszeit. Tatsächlich werden also anstatt 78 Wochen nur 72 Wochen Krankengeld gezahlt.
Quelle: Statista.de
Für den fortdauernden Bezug ist es unabdingbar, dass die Krankschreibung ohne Unterbrechung erfolgt, und zwar lückenlos, spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit. Samstage gelten nicht als Werktage. Seit 1. Januar 2016 müssen sich die Arbeitsunfähigkeitszeiten darüber hinaus nicht mehr überlappen.
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- Arbeitszeiten erfassen
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Was gilt bei Ablauf der Blockfrist?
Ist die Blockfrist abgelaufen, so gilt: Wegen derselben Krankheit entsteht ein erneuter Anspruch nur, wenn der Versicherte mindestens 6 Monate erwerbstätig (ersatzweise der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand) war und er 6 Monate wegen derselben Krankheit nicht arbeitsunfähig war.
Krankengeld Berechnung
Das Krankengeld orientiert sich am Einkommen des Arbeitnehmers, ist jedoch niedriger als das Nettoeinkommen. Die Formel lautet: 70 % des Arbeitsentgelts (sogenanntes Bruttoentgelt), maximal aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Krankengeld ist zwar steuerfrei, aber in der Jahressteuererklärung anzugeben, da es im Wege des sogenannten Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt wird.
In Abzug gebracht werden der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Konkret bedeutet das:
- 1,525 Prozent Pflegeversicherung,
- 1,5 Prozent Arbeitslosenversicherung und
- 9,35 Prozent Rentenversicherung.
- Die Krankenversicherung entfällt.
Ausschluss vom Bezug
Es gibt ebenso Arbeitnhemergruppen, die vom Bezug des Krankengeldes ausgeschlossen sind. Kein Krankengeld erhalten daher:
- Bezieher von Arbeitslosengeld II
- Studenten
- Praktikanten
- familienversicherte Angehörige
- Nichtversicherte
Krankengeld in Papershift automatisieren
In Papershift gibt es die Möglichkeit, eine automatische Meldung zu senden, wenn die Dauer der Krankheit zu einer Zahlung von Krankengeld führt. Man richtet einen Auslöser ein, der sich in Papershift Workflow nennt. Workflows haben den Sinn, kundenspezifische Geschäftsregeln oder rechtliche Rahmenbedingungen automatisch zu überprüfen. Dabei kann die Nachricht als E-Mail oder Web-Request versendet werden, oder aber auch einfach direkt in Papershift angezeigt werden.
Workflow: Vorgehensweise bei der Erstellung
Um einen Workflow zu erstellen, öffnet man die Standorteinstellung und klickt auf den Reiter „Workflow“. Für das Thema Krankengeld wird der gleichnamige Workflow erstellt. Unter Datentyp wählt man dafür „Abwesenheit“. So werden alle Abwesenheiten, die in Papershift eingetragen worden sind, automatisch geprüft. Als Regel definiert man eine „UND-Regel“. Diese wird dann angewendet, wenn die definierte Bedingung eintritt. In unserem Beispiel wäre der Auslöser, dass ein Mitarbeiter in den letzten 52 Wochen an mehr als 42 Tagen den Abwesenheitstyp „Krankheit“ hatte.
So einfach lässt sich in Papershift eine Automatisierung einrichten, die einen noch flexibleren Einblick und die Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleistet.