Zusammenfassung
- Zuschläge für Überstunden sollen umgehend steuerfrei gestellt werden.
- Arbeit im Alter soll sich mehr lohnen.
- Gefördert werden soll auch der Wechsel von Teilzeit nach Vollzeit.
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Inhalt
Koalitionsvertrag ist da: Zuschläge für Überstunden werden steuerfrei
Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Darin wird festgelegt, dass Zuschläge für Überstunden umgehend steuerfrei gestellt werden. Zudem sollen Einkünfte von Beschäftigten im Rentenalter bis 2.000 Euro steuerfrei sein. Vorgesehen sind auch Anreize für die Ausweitung von Teilzeit- in Vollzeittätigkeit.
Nun ist er also fertig, der Koalitionsvertrag zwischen CDU / CSU und SPD (PDF). Und er enthält einige interessante Vorhaben. Aus steuerlicher Sicht gibt es zum Beispiel das Ziel, die Einkommensteuer für niedrige und mittlere Einkommen bis zur Mitte der Legislaturperiode zu senken. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes, wie sie ursprünglich von der SPD gefordert wurde, ist dagegen im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.
Zuschläge für Überstunden sind zukünftig steuerfrei, wenn sie “über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen.” Das soll “umgehend” wirksam sein. Damit wird ein Anreiz für Mehrarbeit geschaffen. Das allerdings hatte zuletzt der DGB kritisiert und gefordert, es müsse zunächst eine verbindliche Arbeitszeiterfassung geben.
Arbeiten im Alter soll sich mehr lohnen
Auch das Arbeiten im Alter soll attraktiver werden. Wer nach Erreichen des Rentenalters erwerbstätig ist, soll sein Gehalt bis 2.000 Euro steuerfrei beziehen. Hier gibt es allerdings Einschränkungen. Um “Fehlanreize und Mitnahmeeffekte” zu vermeiden, sollen insbesondere die Nichtanwendbarkeit bei Renteneintritten unterhalb der Regelaltersgrenze sowie eine Beschränkung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geprüft werden. Auch die Anwendung des Progressionsvorbehalts soll geprüft werden. Das bedeutet, dass eigentlich steuerfreie Leistungen wie zum Beispiel Lohnersatzleistungen die Steuerlast erhöhen können.
Förderung des Wechsels von Teilzeit nach Vollzeit
Fördern möchte die Koalition auch den Wechsel von Teilzeit- in Vollzeitarbeit. Prämien, die von Arbeitgebern für die Ausweitung von Teilzeit in dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit gewährt werden, sollen steuerlich begünstigt werden. Auch hier sollen Fehlanreize und Mitnahmeeffekte vermieden werden.