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Gibt es ein Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Im Sommer bei Temperaturen von teilweise 40 Grad und mehr sowie angesichts des Klimawandels stellt sich immer häufiger die Frage: Gibt es Hitzefrei auch für Arbeitnehmer?
Der Juli und der August sind im Durchschnitt die wärmsten Monate des Jahres in Deutschland. Das Thermometer kann in diesen Monaten sogar die 40-Grad-Marke überschreiten. Der Trend zeigt dabei leider eindeutig nach oben. Mit steigenden Durchschnittswerten nehmen auch die Extreme bei den Temperaturen zu.
- Urlaube und Abwesenheiten verwalten
- Urlaubsanträge genehmigen
- Überschneidungen im Blick behalten
- Urlaubssperren anlegen
Für Arbeitnehmer kann das sehr belastend sein. Das gilt insbesondere dann, wenn ihr Arbeitsplatz keinen oder nur unzureichenden Schutz vor der Hitze bietet. Und damit sind nicht nur die Produktionshallen in Industriebetrieben gemeint. Auch in Büros können die Temperaturen in Bereiche klettern, die das Arbeiten unmöglich machen.
Umfangreiche Pflichten der Arbeitgeber
Ein Recht auf Hitzefrei sieht das deutsche Arbeitsrecht aber nicht vor. Selbst bei 35 Grad und mehr dürfen Arbeitnehmer nicht einfach die Arbeit einstellen. Allerdings müssen Arbeitgeber Vorkehrungen bei zu hohen Temperaturen treffen. Geregelt ist dies in der Arbeitsstättenregelung (ASR A 3.5 Raumtemperatur).
- 26 bis 30 Grad: Der Arbeitgeber muss Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Menschen treffen. Zu ihnen zählen zum Beispiel Schwangere und körperlich arbeitende Menschen sowie solche, die schwere Arbeitskleidung tragen müssen.
- 30 bis 35 Grad: Der Arbeitgeber muss Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen. Diese decken ein großes Spektrum möglicher Handlungen ab wie zum Beispiel das Bereitstellen von Getränken, das Anbieten von Homeoffice oder den Einsatz von Ventilatoren.
- Ab 35 Grad darf nicht mehr dauerhaft gearbeitet werden – sofern dies vermeidbar ist. Das ist jedoch nicht mit einem Recht auf Hitzefrei gleichzusetzen. Durch die Einschränkung ist diese Vorgabe sehr weit auslegbar.
Zudem kann eine zu hohe Temperatur am Arbeitsplatz Gegenstand einer Gefährdungsbeurteilung sein, die für Arbeitgeber verpflichtend ist.
Nicht einfach die Arbeit einstellen
Arbeitnehmern ist dringend davon abzuraten, von sich aus einfach die Arbeit einzustellen, weil es zu heiß ist. Dies kann sogar als Arbeitsverweigerung gewertet werden und damit ein Kündigungsgrund sein. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber zuvor die in der Arbeitsstättenregelung vorgesehenen Maßnahmen ergriffen hat.
Kritik an bestehenden Regelungen
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz werden von manchen kritisch gesehen. So fordert zum Beispiel die Gewerkschaft ver.di Hitzefrei und längere Pausen für Arbeitnehmer. Dies könne in Abstimmung mit dem Betriebsrat geregelt werden. Notfalls könnten versäumte Zeiten später nachgeholt werden.
Die Linke plädiert für Klimaanpassungen im Arbeitsrecht. Ein Recht auf Hitzefrei und verkürzte Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich wären aus ihrer Sicht sinnvoll.
Fazit
Die bestehenden Regelungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Hitze sehen verschiedene Verpflichtungen der Arbeitgeber vor. Ein Recht auf Hitzefrei gibt es jedoch nicht – egal, wie hoch die Temperaturen steigen. Ob dies vor dem Hintergrund des Klimawandels noch lange so aufrechterhalten werden kann, bleibt abzuwarten. Aktuell ist jedoch strikt davon abzuraten, als Arbeitnehmer einfach die Arbeit wegen zu hoher Temperaturen einzustellen.