Gibt es ein Arbeitszeiterfassungsgesetz?

Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland und der EU Pflicht. Aber gibt es dafür ein eigenständiges Arbeitszeiterfassungsgesetz?
Arbeitszeitgesetz

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Gibt es ein Arbeitszeiterfassungsgesetz?

Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland und der EU Pflicht. Aber gibt es dafür ein eigenständiges Arbeitszeiterfassungsgesetz?

Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 ist klar, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Das Gericht hatte außerdem die notwendigen Eigenschaften von Zeiterfassungssystemen festgelegt: Diese müssen objektiv, zugänglich und verlässlich sein. Das bedeutet, die erfassten Arbeitszeiten dürfen nicht manipulierbar sein. Zudem müssen Arbeitnehmer auf Wunsch Zugriff auf ihre erfassten Arbeitszeiten erhalten, und die Erfassung muss transparent und nachvollziehbar sein.

Doch auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung? Gibt es dafür ein eigenes Arbeitszeiterfassungsgesetz?

In Deutschland basiert die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf zwei Gesetzen, nämlich auf dem Arbeitszeitgesetz und auf dem Arbeitsschutzgesetz. Ein Arbeitszeiterfassungsgesetz gibt es nicht und wird auch nicht benötigt.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liefert die Rahmenbedingungen und gibt zum Beispiel die maximale Arbeitszeit sowie die einzuhaltenden Pausen- und Ruhezeiten vor. Zudem verpflichtet § 16 Abs. 2 ArbZG Arbeitgeber zur Aufzeichnung von Überstunden.

Das Bundesarbeitsgericht hatte in seiner Entscheidung vom September 2022 das Urteil des EuGH bestätigt und nennt als Grundlage für die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung § 3 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das Gesetz beschreibt die Grundpflichten von Arbeitgebern, die dem Arbeitsschutz und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer dienen. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitnehmer auf dieser gesetzlichen Grundlage die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen.

Zusätzlich hatte die Ampel-Koalition eine Gesetzesänderung geplant, in der Details der Arbeitszeiterfassung geregelt werden sollen. Allerdings kam es hier nur zu einem ersten Referentenentwurf. Ein neues Gesetz oder eine Anpassung bestehender Gesetze wurden nicht verabschiedet.

Das ist aber auch nicht nötig, um die Pflicht zur Arbeitszeit zu begründen. Auch ein eigenständiges Arbeitszeiterfassungsgesetz ist dazu nicht erforderlich. Die bereits bestehenden Gesetze bilden eine ausreichende Rechtsgrundlage.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.