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Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung: FDP und CDU fordern Nachbesserungen
Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung der Arbeitszeiterfassung in Deutschland hat zur Kritik aus den Reihen der FDP und der CDU geführt. Sie befürchten insbesondere eine Bedrohung der Vertrauensarbeitszeit.
Nachdem das Bundesarbeitsministerium in dieser Woche seinen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt hatte, ließen kritische Stimmen nicht lange auf sich warten. So befürchtet die FDP, die im Gesetzentwurf vorgesehene Art der Arbeitszeiterfassung könne Arbeitszeitmodelle mit Vertrauensarbeitszeit gefährden. Das Gesetz spreche Arbeitnehmern die Fähigkeit ab, ihre Arbeitszeiten eigenverantwortlich zu gestalten. Der Wunsch der Beschäftigten sei es aber, dass Vertrauensarbeitszeit auch weiterhin möglich sei. So werde es bereits gelebt. Es sollte die Chance genutzt und das Arbeitszeitgesetz moderner gestaltet werden.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Viele Arbeitnehmer würden die Möglichkeit schätzen, ihre Arbeits-, Betreuungs- und Freizeit durch mehr Selbstbestimmung flexibler miteinander vereinbaren zu können.
Mehr Bürokratie statt mehr Flexibilität?
Von Seiten der CDU wird ein vermeintliches Übermaß an Bürokratie durch das geplante Gesetz ins Feld geführt. Der vorliegende Gesetzentwurf sei das Gegenteil von dem, was gerade nötig sei. Es drohten mehr Regulierung statt Flexibilisierung und Bevormundung anstatt mehr Vertrauen. Die im Koalitionsvertrag beschlossene Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit werde nicht umgesetzt. Ohne Überarbeitung des Gesetzentwurfs drohe den Betrieben und ihren Mitarbeitern eine neue Welle an Bürokratie. Das führe zu einer zusätzlichen Belastung der Arbeit und des Miteinanders.
Gesetzentwurf sieht Ausnahmeregelungen vor
Der vom Bundesarbeitsministerium in dieser Woche vorgelegte Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, dass Unternehmen die Arbeitszeit aller Mitarbeiter erfassen müssen. Ausnahmen sind möglich. Zu erfassen sind der Beginn, das Ende und die Dauer der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit muss elektronisch erfasst werden. Dabei können aber beispielsweise die Tarifpartner abweichende Vereinbarungen treffen. Vertrauensarbeitszeit soll laut dem Gesetzentwurf ausdrücklich auch weiterhin möglich sein. Dabei müssen jedoch die Vorgaben des Arbeitsschutzes bezüglich Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten eingehalten werden.
Die Neuregelung der Arbeitszeiterfassung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesarbeitsgericht im September 2022 die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland festgestellt hatte. Dabei bezog sich das Bundesarbeitsgericht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019. Dieses schreibt im Grunde die Pflicht der Unternehmen in der EU zur Arbeitszeiterfassung aller Mitarbeiter vor.