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Gesetz zur Arbeitszeiterfassung hat für den Bundesarbeitsminister geringe Priorität
Obwohl die gerichtlichen Entscheidungen zur Arbeitszeiterfassung schon lange zurückliegen, misst der Bundesarbeitsminister der gesetzlichen Regelung des Themas keine hohe Priorität bei.
Eigentlich sind die Voraussetzungen für eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung gegeben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben in ihren Urteilen die Rahmenbedingungen gesetzt, im Koalitionsvertrag ist eine gesetzliche Neuregelung vereinbart. Doch seit April, als ein erster Gesetzentwurf vorgelegt wurde, tut sich nicht viel. Der Stand zur gesetzlichen Regelung der Arbeitszeiterfassung ist seit Monaten unverändert.
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Nach einem Bericht der Tagesschau liegt das vor allem an den festgefahrenen Gesprächen zwischen SPD, Grünen und der FDP. Arbeitsminister Hubertus Heil hat sich laut dem Bericht zum Stand der Dinge geäußert und erklärt, die Diskussion sei ziemlich eingefahren. Zudem sei die Arbeitszeiterfassung derzeit nicht sein Hauptthema.
Drei Hauptstreitpunkte
Doch warum klemmt es in der Koalition? Vereinfacht gesagt liegt das daran, dass die FDP dem aktuellen Gesetzentwurf ablehnend gegenübersteht. Sie fordert im Gegenzug eine Flexibilisierung der Ruhezeiten. Auch diese hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Art der Arbeitszeiterfassung. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass tarifvertraglich gebundene Unternehmen die Details der Arbeitszeiterfassung mit ihren Beschäftigten vereinbaren können. Für alle anderen Unternehmen und damit für etwa die Hälfte aller Beschäftigten, die keinem Tarifvertrag unterliegen, soll es diese Freiheit jedoch nicht geben: Sie sollen die Arbeitszeiten täglich und elektronisch erfassen.
Und noch ein strittiges Thema gibt es: Die Vertrauensarbeitszeit. Die FDP fordert hier wie auch die Union, dass Unternehmen auf die Erfassung der Arbeitszeiten verzichten können. Betroffen wären etwa 20 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland. Aus der SPD heißt es dazu jedoch, auch bei Vertrauensarbeitszeit sei die Arbeitszeiterfassung flexibel möglich, zum Beispiel durch Verwendung entsprechender Apps.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert, die nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts geforderte Arbeitszeiterfassung endlich gesetzlich zu regeln. Gleichzeitig weist der DGB darauf hin, dass eine Pflicht zur Arbeitszeit bereits jetzt bestehe.
Fazit
Ob und wann die Koalition sich auf eine Gesetzesvorlage zur Arbeitszeiterfassung verständigen wird, ist derzeit nicht absehbar. An einer baldigen Lösung lässt vor allem die geringe Priorität zweifeln, die der Bundesarbeitsminister dem Vorhaben derzeit beimisst.