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Gebäudereiniger üben Kritik am Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung
Die geplanten Änderungen am Arbeitszeitgesetz, mit denen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geregelt werden sollen, stoßen auf Kritik bei den Gebäudereinigern.
Noch immer steht nicht fest, wann der Bundestag die geplante Neufassung des Arbeitszeitgesetzes verabschieden wird, in der die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geregelt wird. Vorgesehen ist im aktuellen Referentenentwurf beispielsweise, dass die Arbeitszeiten elektronisch erfasst werden müssen. Ausnahmen gibt es nur für Kleinunternehmen bis zu zehn Mitarbeiter und für Tarifpartner, die abweichende Vereinbarungen treffen können.
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Gebäudereinigerhandwerk: Geplante Form der Arbeitszeiterfassung sei nicht praktikabel
Kritik an der geplanten Gesetzesänderung kam jetzt vom Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks. Konkret richtet sich die Kritik gegen die Pflicht, Arbeitszeiten täglich in elektronischer Form zu erfassen. Dies sei mit Blick auf den betrieblichen Alltag nicht praktikabel.
Wie ein Bericht im Handwerksblatt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich zitiert, sei der aktuelle Gesetzentwurf zwar möglicherweise für eine „Werkstor-Republik“ geeignet, aber nicht für das Gebäudereinigerhandwerk mit seinen knapp 700.000 Beschäftigten, die bundesweit und verteilt über das Land in rund 100.000 Reinigungsobjekten unterwegs seien. Er halte die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für unmöglich umsetzbar.
Dietrich begründet seine Auffassung damit, dass Gebäudereiniger im externen Kundenauftrag und oft in fremden oder sogar vollständig leeren Objekten arbeiten würden. Ob zum Beispiel ein Auftraggeber der Anschaffung eines Transponders für eine Turnhalle oder ein Lager zur Arbeitszeiterfassung zustimme, liege nicht im Verantwortungsbereich der Handwerksunternehmen.
Das Gebäudereinigerhandwerk habe sich laut Dietrich in verschiedener Weise als digitaler Vorreiter gezeigt. Das zeige sich zum Beispiel an Qualitätsmessungen, im Kundendialog oder in der Robotik. Die Politik müsse aber auch anerkennen, dass sich Stift und Zettel als geeignetes Werkzeug bewährt hätten und dies in der Arbeitszeiterfassung auch bleiben müssten.
Es liege nicht in der Verantwortung der Politik, den Unternehmen eine pauschale Form der Arbeitszeiterfassung vorzuschreiben. Der Gesetzentwurf nehme laut Dietrich keine Rücksicht auf die Praxistauglichkeit und die Strukturen der Branche als dezentrales Dienstleistungshandwerk.
Bewertung
Der geplante Gesetzentwurf zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung geht zurück auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Dort heißt es, ein nationales Arbeitsrecht sei mit der EU-Charta unvereinbar, wenn Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu messen.
Auch zur Ausgestaltung von geeigneten Zeiterfassungssystemen ist im EuGH-Urteil etwas zu finden: Sie müssen objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Das bedeutet, die Erfassung der Arbeitszeiten muss zweifelsfrei erfolgen, gegen Manipulationen geschützt sein und den Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, auf ihre erfassten Arbeitszeiten zuzugreifen. Die elektronische Form der Zeiterfassung ist im EuGH-Urteil nicht vorgeschrieben. Das gilt auch für das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022. Erst der Referentenentwurf zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes konkretisierte die zulässige Art und Weise der Arbeitszeiterfassung und fordert die elektronische Form.
Dies wurde mehrfach von Seiten der Wirtschaft kritisiert – meist mit dem Argument, dass die Einführung eines Zeiterfassungssystems zu aufwändig sei oder sie zu hohe Kosten verursache.
Elektronische Zeiterfassung kann flexibel und kostengünstig sein
Dabei ist es keineswegs so, dass elektronische Arbeitszeiterfassung mit der Anschaffung bestimmter Hardware wie Terminals oder Transponder einhergehen muss. Moderne digitale Zeiterfassungssysteme lassen sich zum Beispiel online nutzen – entweder per Browser oder per App auf dem Handy. So ist es auch dezentral eingesetzten Arbeitnehmern möglich, ihre Arbeitszeiten schnell und flexibel zu erfassen – unabhängig vom Ort, an dem sie sich gerade befinden.
Für die elektronische Arbeitszeiterfassung sprechen außerdem die Sicherheit bei der Datenerfassung und der Datenspeicherung sowie die einfache Möglichkeit, auf die erfassten Arbeitszeiten zuzugreifen.
Moderne digitale Zeiterfassungssysteme sind außerdem einfach zu installieren und sind kostengünstig erhältlich.