Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes: Bundestag berät am 20. Dezember
Am Freitag, den 20. Dezember berät der Bundestag über einen Gesetzentwurf “zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes”, den die FDP einbringen will. Die Partei hatte sich zuletzt immer wieder für Anpassungen am Arbeitszeitgesetz ausgesprochen.
Das deutsche Arbeitszeitgesetz sieht eine Arbeitszeit von maximal acht Stunden pro Tag vor. Diese Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden erweitert werden – wenn es danach zu einem entsprechenden Ausgleich kommt. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt, von bestimmten Ausnahmen einmal abgesehen, 48 Stunden. Zudem ist im Gesetz auch die Mindestdauer von Pausen- und Ruhezeiten geregelt.
Der FDP sind diese Regelungen offenbar nicht flexibel genug. Sie hat einen Gesetzentwurf “zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes” (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz) angekündigt, der allerdings noch nicht vorliegt und über den der Bundestag am Freitag, den 20. Dezember beraten wird. Im Anschluss wird der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Die FDP hatte sich in der jüngeren Vergangenheit schon häufiger für eine weitergehende Flexibilisierung der Arbeitszeiten ausgesprochen. So forderte zum Beispiel im Mai der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler eine Abschaffung des 8-Stunden-Tags. Statt täglicher Höchstarbeitszeiten sei eine wöchentliche Obergrenze sinnvoller. Gleichzeitig forderte Köhler eine Aufhebung der Obergrenze von 48 Stunden pro Woche. In der EU-Arbeitszeitrichtlinie, sind 48 Arbeitsstunden pro Woche als Obergrenze festgelegt. Ausnahmen sind möglich für bestimmte Berufe und Wirtschaftszweige. Zudem dürfen Mitarbeiter freiwillig länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten – allerdings nur dann, wenn ihnen durch ihren Arbeitgeber kein Nachteil entsteht, sollten sie dazu nicht bereit sein. Doch auch bei längeren Wochenarbeitszeiten sind die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten einzuhalten.
Die Parteien der ehemaligen Ampelkoalition hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, in bestimmten “Experimentierräumen” und im Rahmen von Tarifverträgen flexiblere Arbeitszeiten zu testen. Gleichzeitig sollte eine gesetzliche Neuregelung zur Arbeitszeiterfassung verabschiedet werden. Auf beide Vorhaben konnten sich die Partner der Ampel nicht einigen. Nach dem Bruch der Koalition im November dürfte es bei diesen Themen bis zu den anstehenden Neuwahlen im Februar und der Bildung einer neuen Bundesregierung erst mal keine Fortschritte geben.
Strittig ist, ob es einer weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeiten überhaupt bedarf. Was die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betrifft, so besteht diese bereits heute – auch ohne eine gesetzliche Neuregelung.