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EuGH: Wöchentliche Ruhezeit schränkt die tägliche Ruhezeit nicht ein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass es sich bei der täglichen und der wöchentlichen Ruhezeit um zwei autonome Rechte handelt. Nur weil ein freier Tag folgt oder vorausgeht, darf die tägliche Ruhezeit nicht eingeschränkt werden.
Zu den gesetzlichen Regelungen der Arbeitszeit gehört auch das Einhalten von Ruhezeiten. Laut EU-Arbeitszeitrichtlinie ist zu unterscheiden zwischen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit. Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens elf Stunden nach dem Ende der Arbeit. Hinzukommen mindestens 24 Stunden pro Woche an ununterbrochener Freizeit.
- Urlaube und Abwesenheiten verwalten
- Urlaubsanträge genehmigen
- Überschneidungen im Blick behalten
- Urlaubssperren anlegen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste nun in einem Fall entscheiden, in dem ein Lokführer aus Ungarn von seinem Arbeitgeber vor oder nach freien Tagen oder Urlaubstagen keine elf Stunden Ruhezeit erhielt. Der Arbeitgeber begründete das damit, dass der Lokführer mindestens 42 Stunden ununterbrochene Ruhezeit pro Woche erhalte und damit bessergestellt sei.
Tägliche und wöchentliche Ruhezeit sind zwei autonome Rechte
Das zunächst angerufene ungarische Gericht setzte das Verfahren aus und ersuchte den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts. Der EuGH entschied in seinem Urteil (Az. C-477/21), dass es sich bei der täglichen und der wöchentlichen Ruhezeit um zwei autonome Rechte handele. Die tägliche Ruhezeit ermögliche es dem Arbeitnehmer, sich für eine zusammenhängende Anzahl von Stunden aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen. Diese Zeit muss sich unmittelbar an eine Arbeitsperiode anschließen. Die wöchentliche Arbeitszeit dient dem Arbeitnehmer dazu, sich pro Zeitraum von sieben Tagen auszuruhen. Daraus folge, dass Arbeitnehmern beide Rechte zustehen.
Die tägliche Ruhezeit ist also nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit, sondern kommt zu dieser hinzu. Laut EuGH gelte das auch, wenn die wöchentliche Ruhezeit länger ist als der Mindestanspruch in der europäischen Arbeitsrichtlinie.
Nachdem jetzt der EuGH seine Entscheidung getroffen hat, muss das ungarische Gericht im konkreten Fall urteilen.