EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Wie Arbeitgeber sich vorbereiten können

EuGH-Urteil Arbeitszeiterfassung: Wie eine Anpassung des Arbeitsgesetzes aussehen kann und warum Sie als Arbeitgeber jetzt schon handeln sollten.
Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung nach EuGH

Schon am 14. Mai 2019 fällte der Europäische Gerichtshof ein maßgebliches Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung. Bisher gibt es dennoch nur wenig Klarheit dazu, wann das Urteil in deutsches Recht umgewandelt wird und wie eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes aussehen könnte. Die wohl wichtigste Frage für Arbeitgeber und Mitarbeiter ist, was die verpflichtende Zeiterfassung in Zeiten von New Work bedeutet. Während das EuGH-Urteil eindeutig ist, warten deutsche Unternehmen zurzeit noch vergeblich auf konkrete Vorgaben seitens des Gesetzgebers.

Im Folgenden informieren wir zum ursprünglichen Urteil des EuGH sowie zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Emden im September 2020, das Arbeitgeber hinsichtlich der Umsetzung der Arbeitszeiterfassung in die Pflicht nimmt.

EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019

Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage der spanischen Gewerkschaft CCOO gegen eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank. Die CCOO wollte erreichen, dass das Unternehmen ein System zur täglichen Arbeitszeiterfassung einrichtet. Dafür zog die Gewerkschaft die Dokumentationspflicht aus der Grundrechte-Charta der EU und die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG heran.

Entschieden wurde folgendes: Ein nationales Arbeitsrecht ist mit der EU-Charta unvereinbar, wenn die Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, die tägliche Arbeitszeit jedes Mitarbeiters zu messen. Für weitere Details empfehlen wir einen Blick in den genauen Urteilstext.

Bedingungen der Arbeitszeiterfassung nach EuGH-Urteil

Der EuGH betonte in seinem Urteil, wie wichtig das in der EU-Charta festgeschriebene Grundrecht jedes Arbeitnehmers auf die Beschränkung der Höchstarbeitszeit sowie die Einhaltung der Ruhezeiten sei. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Rechte der Arbeitnehmer eingehalten werden. Es bleibt den Mitgliedsstaaten aber selbst überlassen, welche Maßnahmen sie dafür in ihrem Arbeitsrecht ergreifen.

Tipp: Informieren Sie sich zu verschiedenen Möglichkeiten der Zeiterfassung.

Objektiv, verlässlich und zugänglich

Die erfassten Daten zur Arbeitszeit müssen laut EuGH objektiv und verlässlich sein. Außerdem müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Zugriff auf die Daten zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit haben. Denn nur so können beide Parteien mögliche Verstöße bei den zuständigen Behörden nachweisen.

Eugh-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Wann kommt die Pflicht zur Zeiterfassung?

Eine spannende Frage für deutsche Arbeitgeber. Im deutschen Gesetz ist zurzeit noch keine Erfassung der gesamten Dauer der täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern vorgesehen. So gibt es lediglich §16 des Arbeitszeitgesetzes, der vorsieht, dass Arbeitszeit dokumentiert werden muss, die die reguläre tägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt. Doch ab wann können deutsche Arbeitgeber mit einer Umsetzung des EuGH-Urteils in geltendes Gesetz rechnen?

Keine Fristsetzung für Arbeitszeiterfassung durch EuGH

Da der EuGH keine Fristen gesetzt hat, bleibt es den EU-Mitgliedsstaaten überlassen, wann sie entsprechende Änderungen einführen. Dass sich in der deutschen Rechtsprechung noch nichts getan hat, liegt auch an der (sozial-)politischen Brisanz des Themas – gerade in Zeiten von Homeoffice und Remote Work. Bis eine finale Gesetzgebung umgesetzt wird, kann also noch etwas Zeit verstreichen.

Wie eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes aussehen kann

Experten vermuten, dass das deutsche Gesetz vorschreiben wird, was aufgezeichnet werden muss. Das bedeutet wiederum das keine bestimmte Technik zur Arbeitszeiterfassung gesetzlich festgehalten wird. Letztendlich wäre das gut für Arbeitgeber: Denn nicht jedes Unternehmen hat die gleichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines solchen Systems. Vermutlich wird es auch Fristen geben, bis wann Arbeitgeber Daten dokumentieren und in welcher Form diese im Rahmen behördlicher Kontrollen vorgezeigt werden müssen.

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Emdener Urteil vom 24. September 2020

Das Arbeitsgericht Emden bezog sich in einem Urteil vom 24. September 2020 auf das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung und sprach einer Arbeitnehmerin rund 20.000 Euro für geleistete Überstunden zu. Das Urteil sorgte medial und in der Politik für großes Aufsehen, da im deutschen Recht nach wie vor keine gesetzliche Grundlage zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit existiert.

Bedeutung des Urteils für die Entwicklung des Arbeitsrechts

Bei dem Unternehmen, gegen das Klage eingereicht wurde, galt Vertrauensarbeitszeit. Die Klägerin machte mittels entsprechender Aufstellungen Überstunden im Umfang von rund 1.000 Stunden geltend. Ihre ehemalige Arbeitgeberin wandte dagegen ein, dass keine Anweisung zur Leistung von Überstunden erfolgt sei. Stattdessen hätte die Klägerin die Möglichkeit gehabt, Mehrarbeit durch selbst genommene Ausgleichszeiten zu kompensieren.

 

Empfehlung für Arbeitgeber: Proaktiv handeln

Zahlreiche Arbeitgeber haben das EuGH-Urteil lange als Handlungsaufforderung an den deutschen Gesetzgeber verstanden. Tatsächlich wurde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof in Unternehmen nur in wenigen Fällen als Anlass genommen selbst im Bereich der Arbeitszeiterfassung sowie Arbeitszeitdokumentation tätig zu werden. Seit dem Urteil in Emden ist jedoch klar, dass die Rechtsprechung nicht auf die Politik wartet. Arbeitgeber sind deshalb gut damit beraten, das Urteil von Emden als Warnschuss zu verstehen und sich mit dem Thema zielorientiert zu beschäftigen.

Warum die erfolgreiche Einführung einer passenden Arbeitszeiterfassung Zeit braucht

Dies gilt insbesondere auch, da sich ein System zur Arbeitszeiterfassung nicht vom einen auf den anderen Tag umsetzen lässt. Abhängig vom Unternehmen und den internen Strukturen muss herausgefunden werden, welche Form der Zeiterfassung am besten passt. Damit wird wiederum deutlich, dass eine fehlende Arbeitszeiterfassung entsprechende wirtschaftliche Risiken mit sich bringt.

Welche Maßnahmen Arbeitgeber konkret ergreifen können

Sowohl größere als auch kleinere Unternehmen sollten sich am besten früher als später ein System zur Arbeitszeiterfassung zulegen und die Dokumentation regelmäßig kontrollieren. Dabei sollte man darauf achten, dass das System die entsprechenden Daten auf objektive, verlässliche und für alle Beteiligten zugängliche Art und Weise aufzeichnet.

Das sind zwar sehr vage Begrifflichkeiten – gemeint ist aber, dass die aufgezeichneten Zeiten transparent sein müssen. Überstunden sowie Anfang und Ende der Arbeitszeiten und Ruhepausen sollten einsehbar sein. Da manuelle Systeme anfälliger für Fehler und auch leichter manipulierbar sind, sind für diesen Zweck digitale Softwarelösungen besonders sinnvoll.

Einführung eines digitalen Systems zur Arbeitszeiterfassung in Unternehmen

Trotz der Tatsache, dass es im deutschen Arbeitsrecht noch keine konkreten Regelungen zur Arbeitszeiterfassung gibt, sollten Arbeitgeber sich mit zu ihren Bedarfen passenden Systemen zur Zeiterfassung auseinandersetzen. Wer dies nicht tut, riskiert Nachteile bei etwaigen Konflikten mit Arbeitnehmern vor Gericht. Wenn diese beispielsweise im Rahmen einer Vertrauensarbeitszeit Überstunden geltend machen wollen.

Tipp: Informieren Sie sich darüber, inwiefern sich die Einführung einer digitalen Stechuhr lohnt.

Rechtzeitiges Handeln als Vorteil für Arbeitgeber

Rechtzeitiges Handeln hat den Vorteil, dass man sich in Ruhe mit den vorhandenen Möglichkeiten auseinandersetzen kann – schließlich spielt eine ganzheitliche Arbeitszeiterfassung auch im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten eine Rolle. So sollen nach dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit Arbeitgeber verpflichtet werden, im Falle regelmäßigen mobilen Arbeitens Beginn, Ende und Dauer der gesamten Arbeitszeit aufzuzeichnen. In jedem Fall ist die Nutzung eines Arbeitszeitkontos sinnvoll.

Arbeitszeiterfassung: Handeln anstatt warten

Zwar hat der EuGH bereits im Mai 2019 über eine Verpflichtung aller Mitgliedsstaaten zur Arbeitszeiterfassung entschieden, die deutsche Rechtsprechung hinkt diesem Urteil aber noch hinterher. Spätestens seit dem Urteil des Gerichts in Emden aber, das einer Arbeitnehmerin rund 20.000 Euro für nicht dokumentierte Überstunden zusprach, sollten deutsche Arbeitgeber aufhorchen und sich um das Thema Zeiterfassung kümmern.

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