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EU AI Act Artikel 4: Ab dem 5. Februar müssen Anbieter und Betreiber von KI Kompetenzen sicherstellen
Der 4. Artikel des EU AI Acts tritt am 5. Februar in Kraft. Unternehmen, die KI verwenden oder anbieten, müssen dann entsprechende Kompetenzen sicherstellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 5. Februar tritt Artikel 4 des EU AI Acts in Kraft.
- Dieser besagt, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen die nötigen Kompetenzen sicherstellen müssen.
- Wie genau das geschehen kann und welche Kompetenzen nötig sind, wird nicht vorgeschrieben.
Der EU AI Act verfolgt mehrere Ziele, darunter die Sicherstellung, dass KI-Systeme sicher und transparent sind und die Grundrechte respektieren, die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten und Haftungsregeln, die Förderung von Innovationen sowie die Schaffung eines einheitlichen Regelwerks innerhalb der EU.
Artikel 4 der KI-Verordnung tritt am 2. Februar 2025 in Kraft und begründet damit eine weitere Verpflichtung für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen: die Sicherstellung der KI-Kompetenz. Das bedeutet, dass zum Beispiel Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Dazu gehören die nötigen Fähigkeiten, das Wissen und das Verständnis, die es den Akteuren ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie Chancen und Risiken des Einsatzes einschätzen zu können. Arbeitgeber müssen also sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter KI-Systeme fundiert bedienen und auf dieser Grundlage verantwortungsvolle Entscheidungen treffen können. Das betrifft eine große Bandbreite von KI-Systemen, beispielsweise auch im HR-Bereich, wenn dort etwa digitale Personalakten per KI gepflegt werden.
Doch nicht nur Unternehmen sind betroffen. Der EU AI Act gilt für alle diejenigen, die ein KI-System in der EU auf den Markt bringen oder es selbst nutzen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für die wissenschaftliche oder die militärische Nutzung.
Definition von KI-Kompetenz unklar
Problematisch dabei: Die KI-Verordnung schreibt nicht konkret vor, wie dieses „ausreichende Maß“ an KI-Kompetenz erreicht werden soll. Unternehmen müssen selbst passende Konzepte entwickeln. Dabei spielen neben der Branche und dem Tätigkeitsfeld des Unternehmens auch die technischen Kenntnisse, die Ausbildung und die Erfahrung der Mitarbeiter eine Rolle. Unternehmen sollten daher zunächst eine Bedarfs- und Kompetenzanalyse durchführen, um die spezifischen Anforderungen zu identifizieren. Basierend auf dieser Analyse sollten Schulungen auf verschiedenen Ebenen angeboten werden.
Je nach Unternehmensgröße und Umfang der KI-Nutzung kann die Einstellung eines KI-Beauftragten sinnvoll sein. Dieser kann Risikobewertungen durchführen, KI-Strategien koordinieren und Schulungsmaßnahmen planen. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der KI-Systeme ist ebenfalls notwendig, um mit technologischen Entwicklungen und regulatorischen Änderungen Schritt zu halten. Zudem ist es wichtig, die Einhaltung der Vorschriften kontinuierlich sicherzustellen und das Risikomanagement anzupassen.
Welche Strafen gibt es bei Verstößen gegen Artikel 4 des EU AI Acts?
In Artikel 99 des EU Artificial Intelligence Acts wird die Höhe der möglichen Bußgelder beschrieben, die bei einem Verstoß gegen Regelungen der Richtlinie verhängt werden können. Diese reichen bei einem Verstoß gegen Artikel 5 (verbotene AI-Praktiken) für Unternehmen bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Vorjahresumsatzes – je nachdem, welcher Wert höher ist. Demgegenüber findet sich in Artikel 99 kein Hinweis auf Bußgelder für Verstöße gegen Artikel 4.
Dennoch könnte eine unzureichende Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 4 zu Haftungsrisiken führen. Wenn durch eine fehlerhafte Bedienung eines KI-Systems oder eine unzureichende Risikobewertung ein Schaden entsteht, könnte dies als Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers ausgelegt werden. Daher ist es ratsam, Schulungsmaßnahmen und andere getroffene Vorkehrungen zu dokumentieren, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen. Insgesamt ist die Einführung von Artikel 4 eine zentrale Verantwortung für Arbeitgeber.
Bewertung
Artikel 4 des EU AI Acts stellt nur recht ungenaue Anforderungen an Unternehmen. So ist zum Beispiel unklar, über welche konkreten Kompetenzen Mitarbeiter verfügen müssen, die mit KI arbeiten. Daher gibt es auch keine klar umrissenen Qualifikationsprogramme.
Inzwischen gibt es viele Anbieter, die Seminare und Fortbildungen zum Erlangen von KI-Qualifikationen bewerben. Unternehmen sollten jedoch zunächst einmal ihren konkreten Bedarf klären, bevor sie sich für eine Schulung entscheiden. Dabei sollten die Anwendungsgebiete der KI im Unternehmen und die bestehenden Qualifikationen der Mitarbeiter berücksichtigt werden.