Doch keine erneute Homeoffice-Pflicht für Unternehmen

Für Unternehmen in Deutschland wird es zunächst einmal keine erneute Verpflichtung geben, Arbeit aus dem Homeoffice anzubieten. Mit einer solchen Pflicht war zuvor gerechnet worden.
Homeoffice: Vater mit Kind

© len44ik / Adobe Stock

Doch keine erneute Homeoffice-Pflicht für Unternehmen

Für Unternehmen in Deutschland wird es zunächst einmal keine erneute Verpflichtung geben, Arbeit aus dem Homeoffice anzubieten. Mit einer solchen Pflicht war zuvor gerechnet worden.

Im November 2021 wurde im Rahmen des damals neuen Infektionsschutzgesetzes die Homeoffice-Pflicht geregelt. Demnach mussten Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Möglichkeit zum Arbeiten von zu Hause aus anbieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Die Homeoffice-Pflicht endete zum 19. März 2022.

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Keine Wiederholung der Homeoffice-Pflicht

Eine Wiederholung der Homeoffice-Pflicht wird es aber erst einmal nicht geben. Aus der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, die zum 1. Oktober in Kraft getreten ist und die bis einschließlich zum 23. April 2023 gelten soll, ergibt sich lediglich die Anforderung für Unternehmen, ein Angebot zur Ausübung geeigneter Tätigkeiten aus ihrer Wohnung „zu prüfen“, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass es den Unternehmen freigestellt bleibt, ob Sie das Arbeiten aus dem Homeoffice anbieten möchten, oder nicht.

Vor Verabschiedung der neuen Regelung war in den Medien vielfach über eine Neuauflage der Homeoffice-Pflicht spekuliert worden. Zudem war erwartet worden, dass die Unternehmen wieder zum Anbieten von Corona-Tests verpflichtet werden sollen. Das hätte bedeutet, dass die Arbeitgeber den Beschäftigten, die nicht dauerhaft um Homeoffice arbeiten, zweimal pro Woche Tests  hätten zur Verfügung stellen müssen.

Arbeitgeber mit der neuen Regelung zufrieden

Von Arbeitgeberseite wird die Entwicklung begrüßt. Dr. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hatte zuvor kritisiert, dass eine Homeoffice-Pflicht unabhängig von der konkreten Infektionslage vor Ort noch aus den Hochzeiten der Pandemie stamme. Inzwischen habe sich aber durch Impfungen, die große Zahl an Genesenen und vielfach leichtere Krankheitsverläufe eine andere Situation ergeben. Es sei Zeit, „die Panikecke zu verlassen und zu einer Normalität mit Corona zu kommen.“ Zur Anwendung bewährter Infektionsschutzmaßnahmen sei kein Regelkatalog der Regierung mit starren Vorgaben zum mobilen Arbeiten oder zum Testen notwendig. Dulger hatte eine freiwillige Homeoffice-Lösung vorgeschlagen.

Setzen auf Freiwilligkeit bei Infektionsschutzmaßnahmen

Und genau diese freiwillige Lösung ist nun in Kraft getreten. Darüber hinaus sieht die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weitere Maßnahmen vor, die ebenfalls durch den Arbeitgeber zu prüfen sind:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen zwei Personen
  • Sicherstellung der Handhygiene
  • Einhaltung der Hust- und Niesetikette
  • Das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen
  • Die Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten
  • das Angebot regelmäßiger, kostenloser und geeigneter Corona-Tests.

Darüber hinaus müssen Arbeitgeber bei einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung, etwa dann, wenn eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen zwei Personen erfolgt, passende Schutzmasken zur Verfügung stellen.

Auch muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.

Eine neue Homeoffice-Pflicht gibt es also nicht. Und auch die übrigen Regelungen sind zum großen Teil milder ausgefallen als zuvor.

Dennoch gilt es, das Infektionsgeschehen genau im Auge zu behalten – sei es in den Unternehmen als auch in der Politik. Bei einer Verschärfung der Lage muss mit entsprechenden Gegenmaßnahmen reagiert werden.

Homeoffice unabhängig von einer verpflichtenden Lösung betrachten

Es hat sich in manchen Fällen gezeigt, dass die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice positive Erfahrungen schafft. Dabei können flexible Lösungen wie zum Beispiel Systeme zur digitalen Zeiterfassung eine wichtige Rolle spielen, weil sie zusätzliche Flexibilität für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter bieten.

Ob es also eine Homeoffice-Pflicht gibt oder nicht, sollte bei der Entscheidung von Unternehmen, dieses Arbeitsmodell anzubieten, nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollten Unternehmen offen sein für entsprechende Lösungen, wenn sie für die ausgeübten Tätigkeiten Sinn ergeben.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.