Deutscher Journalistenverband fordert Gesetz zur Arbeitszeiterfassung
Die längst überfällige Gesetzesänderung zur Arbeitszeiterfassung führt zur Kritik des Deutschen Journalisten-Verbands. Dieser fordert, das Gesetz endlich auf den Weg zu bringen.
Wenig war von der Bundesregierung in den letzten Monaten zum Thema Arbeitszeiterfassung und der längst überfälligen gesetzlichen Neuregelung zu hören. Im Koalitionsvertrag ist dazu nur eine recht schwammige Formulierung zu finden:
Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein.
Immerhin aber bezieht sich der Text auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019, das allen Unternehmen in der EU vorschreibt, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht also bereits, muss allerdings noch im Gesetz konkretisiert werden. Ein erster Gesetzesentwurf wurde im April 2023 präsentiert. Seither hat sich aber wenig getan.
Das führt zu Unruhe und Ärger bei manchen Beteiligten – so auch beim Deutschen Journalistenverband (DJV). Er kritisiert, das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung sei überfällig. Dabei bezieht sich der DJV auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Demnach wurden im Jahr 2023 in Deutschland 1,3 Milliarden Überstunden geleistet, mehr als die Hälfte davon unbezahlt. Die Anzahl von Überstunden in den Redaktionen sei oftmals unbekannt, weil dort vielfach keine Arbeitszeiterfassung erfolge. Daher müsse die Arbeitszeiterfassung Gesetzeskraft erlangen.
Dass sich die Regierungskoalition bisher nicht auf einen Gesetzestext zur Arbeitszeiterfassung einigen konnte, liegt daran, dass hier zwei unterschiedliche Forderungen kombiniert werden: Neben der Erfassung der Arbeitszeiten wurde im Koalitionsvertrag nämlich auch eine zumindest testweise Flexibilisierung der Arbeitszeiten vereinbart. Eine Lösung der Problematik müsste beide Aspekte berücksichtigen und zum Beispiel weiterhin die Möglichkeit von Vertrauensarbeitszeit berücksichtigen.
Mittels moderner und digitaler Zeiterfassungssysteme, die eine flexible und ortsunabhängige Erfassung der Arbeitszeiten erlauben, wäre das aber kein Problem.