CDU und CSU wollen ‚echte Vertrauensarbeitszeit‘ bewahren
Die Fraktion der CDU und CSU im Bundestag will die Vertrauensarbeitszeit retten und kritisiert, der Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung sehe statt Vertrauensarbeitszeit lediglich eine Form von Gleitzeit vor.
Ein in der Debatte um die verpflichtende Arbeitszeiterfassung und die entsprechende Reform des Arbeitszeitgesetzes häufig angeführtes Argument ist, dass Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung einander ausschlössen. Schließlich gehe es bei Vertrauensarbeitszeit darum, den Mitarbeitern ihre Zeitgestaltung zu überlassen und sie nicht zu kontrollieren – Letzteres sei aber der Zweck der Arbeitszeiterfassung.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Geplante Novelle zum Arbeitszeitgesetz soll Vertrauensarbeitszeit weiterhin ermöglichen
Im aktuellen Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes ist grundsätzlich davon die Rede, dass Vertrauensarbeitszeit auch weiterhin möglich sei: „Die Möglichkeit von Vertrauensarbeitszeit wird durch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt.“ Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf aber vor, dass Arbeitnehmer Kenntnis über Verletzungen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes erlangen: „Der Arbeitgeber hat auch bei Vertrauensarbeitszeit sicherzustellen, dass ihm Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu Dauer und Lage der Arbeits- und Ruhezeiten bekannt werden.“
Vertrauensarbeitszeit oder Gleitzeit?
Im Antragstext der Unionsfraktion heißt es, was das Bundesarbeitsministerium in seinem Gesetzentwurf als Vertrauensarbeitszeit bezeichne, sei nichts anderes als eine Definition für Gleitzeit.
Gleitzeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, das es dem Arbeitnehmer innerhalb eines vorgegebenen Rahmens erlaubt, seine Arbeitszeit frei zu wählen. Allerdings sehen zum Beispiel die verschiedenen Arbeitszeitverordnungen für Beamte auch eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung vor, wenn Gleitzeit angewendet wird.
Im Gegensatz dazu verzichtet der Arbeitgeber bei Vertrauensarbeitszeit auf die Kontrolle der Arbeitszeiten, deren Einhaltung in der Eigenverantwortung der Mitarbeiter liegt. Dennoch müssen auch Mitarbeiter mit Vertrauensarbeitszeit die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten.
Die CDU-CSU-Fraktion will freiwillige Vertrauensarbeitszeitmodelle im Rahmen des EU-Rechts überall dort ermöglichen, wo es praktikabel ist. Viele Beschäftigte und Arbeitgeber würden sich mehr Flexibilität und echte Vertrauensarbeitszeit wünschen, um die Möglichkeiten moderner Arbeitszeitgestaltung nutzen zu können. Dies solle mit Arbeitnehmerschutz verbunden werden.
Wie soll dieser auf den ersten Blick erscheinende Widerspruch zwischen Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit aufgelöst werden?
Eine Möglichkeit, die Anforderungen zur Arbeitszeiterfassung mit echter Vertrauensarbeitszeit zu verbinden, wäre eine verbindliche Arbeitszeiterfassung für die Arbeitnehmer ohne Kontrolle der Zeiten durch den Arbeitgeber. Allerdings müssten Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass der Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz, etwa durch zu lange Arbeitszeiten oder zu kurze Ruhepausen, automatisch informiert wird.
Aufhebung des 8-Stunden-Tags gefordert
Die Union fordert außerdem eine Abkehr von der Regelung der täglichen Höchstarbeitszeit. Diese liegt derzeit bei acht Stunden, kann aber auf bis zu zehn Stunden erweitert werden. Allerdings darf die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag innerhalb 24 Wochen oder sechs Monaten acht Stunden nicht übersteigen.
Die Union fordert die Begrenzung der Arbeitszeiten auf Wochenebene anstatt auf Tagesbasis. Dazu solle das Arbeitszeitgesetz an die EU-Arbeitszeitrichtlinie angeglichen werden. Diese gebe lediglich wöchentliche Höchstarbeitszeiten vor, nicht aber Obergrenzen pro Tag. In der EU-Arbeitszeitrichtlinie sind eine tägliche Ruhezeit von elf Stunden sowie eine wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden vorgesehen. Bei insgesamt sechs Arbeitstagen wären dann 13 Stunden pro Arbeitstag möglich – sofern die Arbeitszeit gleichmäßig auf sechs Arbeitstage verteilt würde.
Wann das neue Arbeitszeitgesetz zur Abstimmung im Bundestag vorgelegt wird, ist noch unklar. Bis dahin wird es sicherlich noch einige Diskussionen geben.