Zusammenfassung
- Nach der Bundestagswahl stellt sich die Frage, wie es mit den Themen Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung weitergeht.
- Die möglichen Koalitionspartner CDU und SPD vertreten bei der Arbeitszeit unterschiedliche Positionen.
- Auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hat das keine Auswirkungen. Es fehlen aber noch Regelungen zu den Details.
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Bundestagswahl: Was bedeutet das Ergebnis für Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung?
Das Ergebnis der Bundestagswahl steht fest. Es wird sehr wahrscheinlich zu einer Regierung aus CDU und SPD kommen. Was bedeutet das für die Arbeitszeit in Deutschland?
Nach dem Aus der Ampelkoalition und den gerade erfolgten Bundestagswahlen scheint ungefähr festzustehen, wie die neue Bundesregierung aussehen wird: Die CDU wird sehr wahrscheinlich eine Koalition mit der SPD eingehen. Wie genau die Ressorts besetzt werden, ist noch unklar, es steht aber zu erwarten, dass das Arbeitsministerium bei der SPD verbleibt und dass die CDU das Wirtschaftsministerium bekleiden wird.
Was bedeutet das für die Unternehmen und die Arbeitnehmer in Deutschland? Diese Frage stellt sich auch hinsichtlich der Regelung zur Arbeitszeit sowie zur Arbeitszeiterfassung. Zur Erinnerung: Die Ampel-Koalition hatte sich vorgenommen, flexiblere Arbeitszeiten zu testen und Regelungen zur Arbeitszeiterfassung zu treffen. Beides hatte nicht funktioniert.
In beiden Fragen vertreten CDU und SPD unterschiedliche Positionen. Die SPD plädiert für eine Beibehaltung der Regelungen für Höchstarbeitszeit sowie zu den Pausen und Ruhezeiten. Die CDU hat sich dagegen immer wieder für mehr Flexibilität ausgesprochen und fordert zum Beispiel eine Abkehr von der täglichen zugunsten einer wöchentlichen Obergrenze für die Arbeitszeit. Gleichzeitig will die CDU echte Vertrauensarbeitszeit erhalten.
Der bisherige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte die Anpassungen am Arbeitszeitgesetz vorangetrieben, die Klarheit bei den Vorgaben für Arbeitszeiterfassung schaffen sollten. Das Gesetz ist jedoch nie über den Stand eines ersten Referentenentwurfs hinausgekommen – wohl auch wegen des Widerstands der FDP.
Zwar besteht auch ohne eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes eine allgemeine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland, doch wünschen sich die Unternehmen Planungssicherheit. Beispielsweise sieht der erwähnte Referentenentwurf für die meisten Unternehmen eine elektronische Zeiterfassung vor.
Bis die neue Bundesregierung hier Klarheit schafft, gelten die allgemeinen Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil 2019 getroffen hatte: Demnach müssen Zeiterfassungssysteme objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
Wie es in Deutschland mit den Themen Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung weitergehen wird, ist momentan noch unklar. Vermutlich wird es zu Kompromissen kommen. Denkbar ist zum Beispiel, dass Tarifpartner die Möglichkeit erhalten, flexiblere Lösungen zu testen, wenn sie sich auf solche verständigen. Wünschenswert wäre auch eine Konkretisierung der Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung. Doch auch so gilt für Unternehmen in Deutschland: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht. Unternehmen, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollte ein elektronisches Zeiterfassungssystem nutzen.