Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin betont die Notwendigkeit von Arbeitszeiterfassung

In einer Stellungnahme bekräftigt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Notwendigkeit von Arbeitszeiterfassung. Begründet wird das vor allem mit dem Schutz der Beschäftigten.
Mitarbeiter im Großraumbüro

© R.M. Nunes / Adobe Stock

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin betont die Notwendigkeit von Arbeitszeiterfassung

In einer Stellungnahme bekräftigt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Notwendigkeit von Arbeitszeiterfassung. Begründet wird das vor allem mit dem Schutz der Beschäftigten.

In einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Landtag Schleswig-Holstein ging es um die möglichen Auswirkungen von flexiblen und längeren Arbeitszeiten sowie um verkürzte und unterbrochene Pausen- und Ruhezeiten. Anlass waren zwei Anträge zur Anpassung des Arbeitszeitgesetzes. Die FDP fordert die Möglichkeit, die Tageshöchstarbeitszeiten auf bis zu 13 Stunden zu verlängern. Zu diesem Antrag merkt das BAuA an, eine Tageshöchstarbeitszeit von 13 Stunden sei unter Berücksichtigung von mindestens elf Stunden Ruhezeit nur dann möglich, wenn Ruhepausen Bestandteil dieser Arbeitszeit seien.

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In einem Antrag von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen geht es um das Schaffen von Experimentierräumen, um zusätzliche Freiheiten in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen. Dies soll zum Beispiel familienfreundlichere Arbeitszeiten ermöglichen.

Auf Grundlage dieser Anträge geht die BAuA in seinen Ausführungen zunächst auf die Auswirkungen langer und überlanger Arbeitszeiten auf den Gesundheitsschutz ein. Dabei betrage die Normalarbeitszeit in der Regel acht Stunden. Arbeitszeiten von 40 bis 48 Stunden pro Woche gelten demnach als lange Arbeitszeiten. Wöchentliche Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden werden als überlange Arbeitszeiten bezeichnet.

Verschiedene Studien zeigen mögliche negative Auswirkungen langer Arbeitszeiten auf die Gesundheit

Das BAuA verweist auf verschiedene Studien, die auf mögliche negative Auswirkungen langer Arbeitszeiten auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten hindeuten. Zu den möglichen Symptomen zählen Müdigkeit, Erschöpfung, Schlafstörungen und verstärktes Stresserleben. Langfristig können schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems oder Stoffwechselerkrankungen sowie eine höhere Sterblichkeit die Folge langer Arbeitszeiten sein.

Auch die Zahl der Arbeitsunfälle korreliert positiv mit überlangen Arbeitszeiten. Vor allem bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als zwölf Stunden steigt das relative Unfallrisiko deutlich an. Dagegen zeigt sich eine negative Korrelation zwischen langen Arbeitszeiten und der Leistungsfähigkeit bzw. der Produktivität der Beschäftigten.

Lückenlose Arbeitszeiterfassung ist laut BAuA notwendig

Zur Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Mindeststandards, womit die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten, die Mindestruhezeiten sowie Ruhepausen gemeint sind, befindet das BAuA, bilde die Erfassung der Arbeitszeit die notwendige Grundlage. Mögliche Gefährdungen hinsichtlich der Arbeitszeit in den Betrieben ließen sich nur durch eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit objektiv und realitätsnah ermitteln. Auch seien die Erfassung und der Ausgleich von Überstunden nur durch Arbeitszeiterfassung möglich.

Arbeitszeitkontrollen im Rahmen des Arbeitsschutzvollzugs seien durch eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten einfacher durchführbar, wie das BAuA weiter ausführt.

Und schließlich fördere die Arbeitszeiterfassung laut BAuA den betrieblichen Diskurs über Arbeitszeit, trage zur betrieblichen Arbeitszeitgestaltung bei und könne zum Erkennen, zum Reduzieren oder sogar zur Vermeidung ungünstiger Arbeitszeitbedingungen beitragen, zu denen zum Beispiel die Erreichbarkeit und Störungen im Privatleben zählen.

Geringere zeitliche Entgrenzung bei Arbeitszeiterfassung

Die BAuA weist in diesem Zusammenhang auf die von ihr in den Jahren 2019 und 2021 durchgeführte Arbeitszeitbefragungen hin, die gezeigt hätten, dass die Arbeitszeiterfassung mit einer geringeren zeitlichen Entgrenzung in Verbindung gebracht werden könne. Das kann insbesondere für Beschäftigte von Vorteil sein, die im Homeoffice arbeiten, denn sie leisten häufiger Überstunden als Beschäftigte, die nicht zu Hause arbeiten. Unter dem Begriff der zeitlichen Entgrenzung sind lange Arbeitszeiten, verkürzte Ruhezeiten sowie Ausfälle von Ruhepausen zusammengefasst.

Gleichzeitig scheine es einen positiven Zusammenhang zwischen der Erfassung der Arbeitszeiten und erhöhten Flexibilitätsmöglichkeiten für Arbeitnehmer wie zum Beispiel mehr Einfluss auf den Beginn und das Ende der Arbeitszeiten zu geben. Das liege unter anderem an der Nutzung von Arbeitszeitkonten. Zudem würden Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit erfassen, angefallene Überstunden häufiger in Form von Freizeit ausgleichen. Diese Arbeitnehmer seien außerdem seltener von verfallenden Überstunden betroffen.

Während sich in Querschnittstudien bisher nur geringe Unterschiede der Gesundheit zwischen Beschäftigten mit und ohne Arbeitszeiterfassung zeigen, sei die Zufriedenheit der Beschäftigten mit Arbeitszeiterfassung hinsichtlich der Work-Life-Balance höher als bei Beschäftigten, welche ihre Arbeitszeit nicht erfassen. Ein weiterer Unterschied ist, dass sich Beschäftigte mit Arbeitszeiterfassung seltener Gedanken über anstehende geschäftliche Prozesse machen.

Arbeitszeiterfassung ist bereits Pflicht

Trotz der vom Europäischen Gerichtshof im Jahr 2019 und vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 2022 festgestellten Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gaben im Jahr 2021 in der BAuA-Arbeitszeitbefragung etwa 21 Prozent der Beschäftigten an, ihre Arbeitszeiten würden nicht erfasst. Weitere 32 Prozent dokumentierten demnach ihre Arbeitszeiten selbst. Nur von 47 Prozent der Beschäftigten wurden die Arbeitszeiten betrieblich erfasst.

Ein Gesetz zur detaillierten Regelung der Arbeitszeiterfassung lässt nach wie vor auf sich warten. Seit dem ersten Gesetzentwurf im April dieses Jahres hat sich in dieser Sache nicht mehr viel getan.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.