Zusammenfassung
- Der Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer hält die geltenden Regelungen zur Mindestruhezeit für überholt.
- Er spricht sich außerdem gegen kürzere Arbeitszeiten aus.
- Das gefährde die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sowie den Wohlstand im Land.
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Bund Katholischer Unternehmer gegen 11 Stunden Mindestruhezeit und kürzere Arbeitszeiten
Der Vorsitzende des Bundes der Katholischer Unternehmer möchte gerne die geltende Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen abschaffen und spricht sich außerdem gegen kürzere Arbeitszeiten aus.
Sind die bestehenden Regelungen im Arbeitsgesetz zur Mindestruhezeit überholt? Das zumindest ist die Meinung von Martin Nebeling, Vorsitzender des Bundes Katholischer Unternehmer. Gegenüber der Würzburger Tagespost erklärte er, die derzeit vorgeschriebenen elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen seien nicht mehr zeitgemäß. Es brauche stattdessen flexiblere Modelle wie zum Beispiel Lebensarbeitszeitkonten oder Vertrauensarbeitszeit. Flexiblere Arbeitszeiten könnten nach Meinung von Nebeling beispielsweise älteren Menschen dabei helfen, ihren Beruf länger auszuüben.
Dagegen lehnt Nebeling eine weitere Verkürzung der Arbeitszeiten ab und argumentiert, dies ginge zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und gefährde den Wohlstand – vor allem in Branchen, in denen Deutschland technologisch nicht mehr führend sei. In anderen Ländern gebe es geringere Produktionskosten sowie eine hohe Arbeitsbereitschaft.
In Deutschland wird laut Zahlen der OECD weltweit am kürzesten gearbeitet. Im Jahr 2023 betrug die Zahl der Arbeitsstunden pro Mitarbeiter in Deutschland 1343 Stunden. Der Schnitt lag bei 1742 Stunden. Spitzenreiter ist Mexiko mit 2207 Stunden pro Mitarbeiter.
Neben der Arbeitszeit bestimmt auch die Produktivität die Wettbewerbsfähigkeit. Hier liegt Deutschland unter anderem aufgrund seiner technologischen Vorsprünge auf vielen Gebieten international auf Platz 14.