Bericht: Viele Dax-Unternehmen ignorieren Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

In vielen Dax-Konzernen werden nach einem Bericht die Arbeitszeiten der Mitarbeiter nicht erfasst, obwohl dies nach aktueller Rechtslage vorgeschrieben wäre.
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Bericht: Viele Dax-Unternehmen ignorieren Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

In vielen Dax-Konzernen werden nach einem Bericht die Arbeitszeiten der Mitarbeiter nicht erfasst, obwohl dies nach aktueller Rechtslage vorgeschrieben wäre. Besonders häufig betroffen sind leitende Angestellte.

Es dürfte sich inzwischen in den meisten Unternehmen herumgesprochen haben, dass die Erfassung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter rechtlich vorgeschrieben ist. Das ergibt sich nicht zuletzt aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022. Darin legte das Gericht fest, dass Arbeitgeber zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. Problematisch ist dabei allerdings, dass eine gesetzliche Neuregelung, in der Details zur Arbeitszeiterfassung vorgegeben sind, schon seit vielen Monaten auf sich warten lässt.

Defizite vor allem bei leitenden Angestellten

Das nehmen offenbar viele Unternehmen aus dem Dax zum Anlass, mit der Einführung der Arbeitszeiterfassung noch zu warten. Laut einem Beitrag der WirtschaftsWoche wurden in einer Umfrage die 40 im Dax vertretenen Unternehmen befragt. Das Ergebnis: Vor allem bei den tariflich angestellten Mitarbeitern werden die Arbeitszeiten erfasst. Bei den übrigen und hier vor allem bei den leitenden Angestellten gibt es aber noch großen Nachholbedarf. Vor allem leitende Angestellte seien meist noch nach Vertrauensarbeitszeit tätig.

So gibt es laut Bericht zum Beispiel bei Bayer keine Arbeitszeiterfassung für leitende Mitarbeiter, außertarifliche Beschäftigte und leitende Angestellte. Hier werden aber immerhin die Überstunden dokumentiert.

Warten auf das neue Arbeitszeitgesetz

Bei anderen Unternehmen wie zum Beispiel bei der Allianz, Siemens oder Hannover Rück will man erst einmal auf die von der Regierung geplante Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes warten. Hier gibt es zwar seit April 2023 einen ersten Entwurf, allerdings hängt der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens an koalitionsinternen Abstimmungen. Konkret: Die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP sind sich nicht einig, wie genau die Regelungen ausgestaltet werden sollen.

Viele Unternehmen verlangen möglichst großen Spielraum bei der Umsetzung, der nach ihrer Auffassung modernes Arbeiten fördert. So heißt es zum Beispiel von Mercedes, flexible Arbeitszeitmodelle seien notwendig, um im internationalen Wettbewerb um Talente mithalten zu können.

Arbeitszeiterfassung soll die Gesundheit schützen

Ziel der Arbeitszeiterfassung ist vor allem der Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer. Zu lange Arbeitszeiten sollen vermieden und das Einhalten von gesetzlich vorgeschriebenen Pausen- und Ruhezeiten sichergestellt werden.

Zeiterfassung und Flexibilität sind kein Widerspruch

Häufig wird Arbeitszeiterfassung mit einem Verlust an Flexibilität gleichgesetzt. Moderne Zeiterfassungssoftware wie Papershift bietet dagegen die Möglichkeit, die Arbeitszeiten ortsunabhängig und jederzeit zu erfassen. Damit sind solche Zeiterfassungssysteme ideal auf die Anforderungen von New Work wie hybrides Arbeiten und Homeoffice vorbereitet.

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Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.