Zusammenfassung
- Der Vorwurf der Gewerkschaft: Die Zeiterfassung erfolge vielfach noch handschriftlich, und es komme zu Manipulationen.
- Die Aussagen basieren auf 849 Rückmeldungen von Medizinern aus verschiedenen Unikliniken.
- Zeiterfassung ist in Deutschland nach verschiedenen Gerichtsurteilen allgemein verpflichtend.
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Bayerische Uninkliniken: Ärztegewerkschaft Marburger Bund kritisiert Mängel bei der Zeiterfassung
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund kritisiert Mängel bei der elektronischen Zeiterfassung an den bayerischen Unikliniken. In vielen Fällen erfolge die Zeiterfassung noch handschriftlich. Zudem fänden Manipulationen statt.
Eine vom Marburger Bund zwischen dem 13. Dezember 2024 und dem 13. Januar durchgeführte Umfrage an mehr als 6.300 Ärztinnen und Ärzten der Unikliniken in Bayern hat mutmaßliche Mängel an der Zeiterfassung ergeben. Aus den insgesamt 849 Rückmeldungen gehe laut Gewerkschaft hervor, dass die tarifvertraglich vereinbarten Regelungen zur elektronischen Zeiterfassung von Ärztinnen und Ärzten nicht oder nicht vollständig umgesetzt würden. Dabei muss angemerkt werden, dass diese Regelungen laut Gewerkschaft erst zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind.
Kritisiert wird zum Beispiel, dass die Arbeitszeiterfassung in vielen Fällen noch handschriftlich erfolge. Wenn elektronische Zeiterfassung zum Einsatz komme, gebe es teilweise Manipulationen und Intransparenzen wie zum Beispiel das automatische Abziehen von Pausenzeiten oder Kappungen. Der Marburger Bund behauptet, es gebe an keiner der Kliniken eine manipulationsfreie elektronische Zeiterfassung. Die Gewerkschaft fordert eine zeitnahe Umsetzung einer vollständigen und manipulationsfreien elektronischen Zeiterfassung.
Eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung gibt es in Deutschland nicht, wohl aber zur Zeiterfassung allgemein. Das geht aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022 hervor.
Wie die Zeiterfassung zu erfolgen hat, ist bisher gesetzlich noch nicht geregelt. Ein entsprechendes Vorhaben konnte die Ampel-Koalition nicht mehr umsetzen. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil von 2019 Eckpunkte für Zeiterfassungssysteme in Unternehmen festgelegt: Demnach müssen diese objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Das bedeutet, die Zeiterfassung muss eine nachvollziehbare Dokumentation der Arbeitszeit ermöglichen, so dass diese im Zweifelsfall auch als Beweismittel genutzt werden kann. Außerdem müssen Mitarbeiter jederzeit auf die von ihnen erfassten Zeiten zugreifen können.
Im Falle der bayerischen Unikliniken ist die elektronische Zeiterfassung wohl zwischen den Tarifparteien vereinbart worden.
Von Seiten der Unikliniken bzw. der bayerischen Staatsregierung als Trägerin der Kliniken ist bis jetzt keine Reaktion auf die Vorwürfe des Marburger Bundes öffentlich geworden.