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Bauarbeiter in der Schweiz wehren sich gegen flexiblere Arbeitszeiten
Mitarbeiter in der Schweizer Baubranche wehren sich gegen längere und flexiblere Arbeitszeiten. Unklar ist, wer davon profitieren würde.
In der Schweizer Baubranche gilt bisher die Regelung, dass am Ende des Jahres ein Dienstplan für alle Kalenderwochen des Folgejahres erstellt wird. So wissen die Mitarbeiter, wann und wie lange sie arbeiten müssen.
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Die Arbeitszeit pro Woche bewegt sich dabei zwischen 37,5 und 45 Stunden. Dabei wird im Sommer mehr und im Winter weniger gearbeitet. Insgesamt liegt die jährliche Arbeitszeit bei exakt 2.112 Stunden.
Allerdings könnte diese Regelung bald der Vergangenheit angehören. Der Baumeisterverband, also der Schweizer Arbeitgeberverband der Branche, möchte eine Änderung dergestalt bewirken, dass pro Woche zwischen 0 und 48 Stunden gearbeitet werden kann. Die Bekanntgabe der Arbeitszeiten soll kurzfristig und nicht mehr für ein Jahr im Voraus erfolgen.
Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind ins Stocken geraten
Weil der Gesamtarbeitsvertrag der Baubranche, der sogenannte Landesmantelvertrag (LMV), zum Ende des Jahres ausläuft, wird ein neuer Abschluss für die 80.000 Mitarbeiter der Branche benötigt. Die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sind ins Stocken geraten. Der dabei strittigste Punkt ist die Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Dabei soll nach Vorstellungen der Arbeitgeber eine maximale Arbeitszeit von 58 Stunden pro Woche möglich sein. Zusätzlich zur Obergrenze von 48 Stunden sollen bis zu zehn Stunden Reisezeit vom Magazin bis zur Baustelle angerechnet werden können. Weiterhin wäre von dieser Reisezeit eine halbe Stunde pro Tag unbezahlt. Zumindest an der jährlichen Gesamtarbeitszeit von 2.112 Stunden soll sich nichts ändern.
Flexible Arbeitszeiten: Wer profitiert?
Aus Sicht des Baumeisterverbandes wäre die Flexibilisierung der Arbeitszeit ein Fortschritt auch für die Arbeitnehmer. So könne etwa ein Familienvater seine Arbeitszeit auf eine Vier-Tage-Woche verteilen – allerdings dann mit entsprechend längeren Arbeitszeiten an den betreffenden Tagen.
Ganz anders die Sicht der Arbeitnehmervertretung: Bereits heute würden viele Überstunden geleistet, was dazu führe, dass die Mitarbeiter ihre Familien nicht sehen. Zudem sei es der Gesundheit nicht zuträglich, häufiger zwölf Stunden am Tag zu arbeiten. Was die Arbeitgeber forderten, sei Arbeit auf Abruf. Das verhindere eine verlässliche Planbarkeit für die Arbeitnehmer.
Das wiederum sehen die Unternehmen anders. Die Dienstpläne würden mindestens vier Wochen im Voraus kommuniziert. Auch heute schon seien im Sommer 45-Stunden-Wochen die Regel. Dies würde durch einen neuen LMV auf 48 Stunden ausgeweitet. Laut Arbeitszeitgesetz seien bereits jetzt 50 Stunden pro Woche möglich, es bleibe also alles im Rahmen. Hinzu komme, dass die Beschäftigten an ihren Arbeitstagen möglichst lange arbeiten möchten, um einen positiven Saldo auf ihrem Arbeitszeitkonto zu erzielen.
Ob es letztendlich noch zu einer Einigung der Tarifparteien in der Schweizer Baubranche kommen wird, bleibt damit weiter offen.