Arbeitszeiterfassung: Lehrer in Bremen wollen gegen Bildungsbehörde klagen

Die Bremer Bildungsbehörde akzeptiert einen Entschluss der zuständigen Einigungsstelle nicht, die vorsieht, dass die Arbeitszeiterfassung für Lehrer in diesem Sommer eingeführt wird. Dagegen hat der Personalrat der Schulen Klage eingereicht.

Zusammenfassung

  • Eigentlich sollte in Bremen bereits ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung laufen.
  • Die Bildungssenatorin hat dies gestoppt.
  • Die Einigungsstelle hatte die Einführung der Arbeitszeiterfassung für Lehrer zum Sommer festgelegt.
  • Das lehnt die Bildungsbehörde ab.
  • Dagegen hat der Personalrat der Schulen Klage eingereicht.
Lehrerin vor der Klasse beim Unterricht

© Kzenon / Adobe Stock

Arbeitszeiterfassung: Lehrer in Bremen wollen gegen Bildungsbehörde klagen

Die Bremer Bildungsbehörde akzeptiert einen Entschluss der zuständigen Einigungsstelle nicht, die vorsieht, dass die Arbeitszeiterfassung für Lehrer in diesem Sommer eingeführt wird. Dagegen hat der Personalrat der Schulen Klage eingereicht.

Nach wie vor weigern sich die Bundesländer in Deutschland, die Arbeitszeiten der Lehrerinnen und Lehrer zu erfassen. Dabei ist die Rechtslage klar: Sowohl der Europäische Gerichtshof (2019) als auch das Bundesarbeitsgericht (2022) hatten geurteilt, dass Arbeitgeber zur Bereitstellung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. Offenbar herrscht bei den zuständigen Kultusministerien die Sorge, dass mit einer Erfassung der Arbeitszeiten die vielen Überstunden sichtbar werden, die von einem Großteil der Lehrkräfte geleistet werden. So hatte zum Beispiel eine Studie der gewerkschaftsnahen Friedrich-Ebert-Stiftung ergeben, dass stark belastete Lehrkräfte regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Bremen könnte dennoch das erste Bundesland mit Arbeitszeiterfassung für Lehrer geben. Die beim Senator für Finanzen angesiedelte Einigungsstelle hatte entschieden, dass die Bremer Bildungsbehörde 2025 die Arbeitszeiterfassung einführen muss.

Vorausgegangen ist ein Streit zwischen der Arbeitnehmervertretung der Lehrkräfte und der Bremer Senatorin für Kinder und Bildung, Sascha Aulepp. Im Juni des vergangenen Jahres gab es noch den Plan, die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in Bremen im Rahmen eines Pilotprojekts zu testen. Dieses Vorhaben wurde jedoch von der Bildungsbehörde gestoppt – sehr zum Unmut der Lehrerinnen und Lehrer im Land.

Aufgrund des Streits zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wurde die Einigungsstelle angerufen. Diese hatte entschieden, dass die Einführung der Arbeitszeiterfassung im Sommer 2025 beginnen soll. Das aber akzeptierte die Bildungssenatorin nicht. Die Begründung: Man müsse erst die Rahmenbedingungen und die möglichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb klären. Zudem wolle Bremen keinen Alleingang wagen. Die Bildungssenatorin möchte den Beschluss vom Senat aufheben lassen.

Dagegen hat der Personalrat der Schulen Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht und beschlossen, einen öffentlichen Appell an den Bremer Senat zu richten. Dieser solle die Einführung der Arbeitszeiterfassung nicht blockieren. Auch die Schulleitervereinigung unterstützt die Einführung der Arbeitszeiterfassung für Lehrer.

Auch in anderen Bundesländern gibt es Klagen von Lehrern auf eine Einführung der Arbeitszeiterfassung – so zum Beispiel in Baden-Württemberg. Hier hatten zwei Lehrer geklagt.

Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass die Lehrkräfte im Recht sind. So hatte zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einem pensionierten Lehrer Recht gegeben, der seine Arbeitszeiten selbständig aufgeschrieben und eine Vergütung seiner Mehrarbeit gefordert hatte.

Die Frage ist also, wie lange sich die Kultusministerien noch gegen die Forderungen der Lehrerinnen und Lehrer nach Arbeitszeiterfassung wehren können.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.