Arbeitszeiterfassung: In Spanien gibt es bei Verstößen bereits hohe Strafzahlungen

In Spanien wird die Einhaltung der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bereits streng kontrolliert. Verstöße werden sanktioniert. Das sorgt bei manchen Unternehmen für Verunsicherung. Andere begrüßen das Vorgehen.
Arbeitszeiterfassung und Geld

© mehaniq41 / Adobe Stock

Arbeitszeiterfassung: In Spanien gibt es bei Verstößen bereits hohe Strafzahlungen

In Spanien wird die Einhaltung der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bereits streng kontrolliert. Verstöße werden sanktioniert. Das sorgt bei manchen Unternehmen für Verunsicherung. Andere begrüßen das Vorgehen.

Während in Deutschland ein konkretes Gesetz zur Regelung der Arbeitszeiterfassung noch auf sich warten lässt, ist man in Spanien schon deutlich weiter. Dort gibt es bereits seit dem Jahr 2019 ein solches Gesetz. Im selben Jahr hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in den Staaten der EU festgestellt.

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Inspekteure sollen Arbeitszeiterfassung kontrollieren

Spaniens Arbeitsministerin Yolanda Díaz (kommunistische Partei Spaniens), die gleichzeitig das Amt der zweiten Vizepräsidentin innehat, lässt die Einhaltung des Gesetzes streng kontrollieren. Zuletzt entsandte sie Inspekteure in verschiedene Madrider Büros von großen Wirtschaftsprüfungsunternehmen wie PWC oder KPMG. Die Inspekteure sollten laut Angaben spanischer Medien bei den Beschäftigten um Zugang zu deren E-Mails bitten. Auf diese Weise sollte festgestellt werden, ob auch nach dem Ende der registrierten Arbeitszeit noch geschäftliche Nachrichten verschickt wurden.

Nachdem in Deutschland das Bundesarbeitsgericht im September 2022 entschieden hatte, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch in Deutschland besteht, und das ab sofort, herrscht hierzulande bei vielen Unternehmen Unsicherheit über die Details. So ist zum Beispiel noch unklar, ob auch Führungskräfte ihre Arbeitszeiten erfassen müssen. Diese Fragen werden sich hoffentlich mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs klären, den das Bundesarbeitsministerium für dieses Frühjahr angekündigt hat.

Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in Spanien – hohe Strafen möglich

In Spanien muss sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter durchschnittlich nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es müssen die Zeiten des Arbeitsantritts und des Arbeitsendes aller Mitarbeiter erfasst werden. Ausnahmen gibt es lediglich für CEOs und Geschäftsführer.

Ein bestimmtes System zur Arbeitszeiterfassung schreibt das spanische Gesetz nicht vor. Möglich sind sowohl die schriftliche Erfassung auf Basis eines Dokuments wie zum Beispiel eines Stundenzettels als auch eines digitalen Zeiterfassungssystems. Unternehmen müssen die erfassten Arbeitszeiten über einen Zeitraum von vier Jahren aufbewahren.

Bei einem Verstoß drohen in Spanien hohe Strafen, die bei 750 Euro für einfache Verstöße beginnen und bis zu 225.00 Euro bei schweren Verstößen betragen können.

In Deutschland ist zumindest derzeit noch nicht mit Strafzahlungen bei Verstößen zu rechnen. Das wird sich aber ändern, wenn ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist.

Anfang Februar wurde von der spanischen Arbeitsinspektion ein Verfahren gegen drei Filialen der Deutschen Bank in Spanien eingeleitet. Sie soll mutmaßlich gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung verstoßen haben. Der Vorwurf der spanischen Gewerkschaft CCOO lautet, die registrierten Stunden entsprächen nicht der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Die Deutsche Bank sieht sich dagegen im Einklang mit den geltenden Regelungen.

Ein früherer Streit zwischen CCOO und Deutscher Bank hatte vor einigen Jahren zum Urteil des EuGH geführt, das die EU-weite Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vorsieht.

Unsicherheit und Akzeptanz bei spanischen Unternehmen

Die verpflichtende Arbeitszeiterfassung sorgt bei einigen Unternehmen in Spanien für Unsicherheit. So wird zum Beispiel bei Unternehmensübernahmen genau geprüft, ob und wie die Zeiterfassung erfolgt. Kommt es hier zu Auffälligkeiten, ist das ein Grund für genauere Untersuchungen.

Andere Unternehmen sehen die Zeiterfassung dagegen als eine gute Möglichkeit, die Auslastung in den unterschiedlichen Unternehmensbereichen zu erkennen und darauf zu reagieren. Das soll zum Beispiel durch Anpassungen an den Abläufen, der personellen Besetzung oder der Organisationsstruktur erreicht werden.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.