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Arbeitszeiterfassung für Lehrer gefordert: Philologenverband Baden-Württemberg will klagen
Der Philologenverband Baden-Württemberg bereitet derzeit eine Klage auf Einführung der Arbeitszeiterfassung für Lehrer im Land vor.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch für Lehrer, und zwar unabhängig davon, ob es sich um verbeamtete oder um angestellte Lehrkräfte handelt. Zwar fallen Beamte nicht in den Wirkungsbereich des Arbeitszeitgesetzes, doch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, in dem die generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland festgestellt wurde, bezieht sich auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), genau gesagt auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
In der Realität wird die Arbeitszeit von Lehrkräften allerdings nur selten erfasst. Dabei sind die Arbeitszeiten von Lehrern von einigen Besonderheiten geprägt. Sie setzen sich zusammen aus den zu leistenden Unterrichtsstunden, deren Vor- und Nachbereitung sowie zusätzlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel Konferenzen und Klassenfahrten. Häufig kommt es in der Summe zu nicht erfasster Mehrarbeit.
Der Philologenverband Baden-Württemberg fordert daher die Einführung der Arbeitszeiterfassung für die Lehrer im Land und bereitet eine entsprechende Klage vor. Laut einem dpa-Bericht erklärte Ralf Scholl, Vorsitzender des Gymnasiallehrerverbands, er hoffe, dass die Klage in drei bis vier Monaten eingereicht werden könne.
Mehrarbeit vieler Lehrer
Man wisse, dass die Lehrkräfte im Land durchschnittlich deutlich mehr als die jährlichen 1804 Beamtenstunden arbeiten würden. Bei Teilzeitkräften gestalte sich die Lage aufgrund verpflichtender Zusatztermine wie zum Beispiel Konferenzen noch ungünstiger. Es sei außerdem zu klären, was zur Arbeitszeit eines Lehrers gehöre. Unstrittig sei alles, was im Kontakt mit Schülern geschehe, aber wie sehe es zum Beispiel hinsichtlich der Korrektur von Klausuren oder Vorbereitungen aus?
Aus dem Kultusministerium des Landes hieß es, man wolle zunächst den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur Arbeitszeiterfassung abwarten. Auf dessen Grundlage werde man dann die Umsetzung für Lehrer prüfen. Dieser Gesetzesvorschlag liege bis jetzt nicht vor.
Tatsächlich hatte das Bundesarbeitsministerium bereits im April dieses Jahres einen Referentenentwurf vorgelegt, in dem die Details zur Arbeitszeiterfassung geregelt werden sollen. Vorgesehen ist verpflichtend eine elektronische Zeiterfassung. Ausnahmen soll es lediglich für tarifgebundene Unternehmen sowie für Kleinunternehmen bis zu zehn Mitarbeitern geben.
Seit Bekanntwerden des Referentenentwurfs hat sich jedoch nicht mehr viel getan. Zwar reichte die Opposition einen Änderungsantrag ein, der für mehr Flexibilität sorgen soll, doch ansonsten ist es seit einer Weile still um die Gesetzesänderung geblieben. Nachfragen an das Bundesarbeitsministerium blieben unbeantwortet.
Klage hat Aussicht auf Erfolg
Klar ist jedoch, dass auf Grundlage des Urteils des Bundesarbeitsgerichts auch ohne das neue Gesetz die Arbeitszeiterfassung für Lehrer verpflichtend ist. Die Klage des Philologenverbands Baden-Württemberg hat daher gute Erfolgsaussichten. Es könnte gut sein, dass weitere Klagen folgen werden, sofern die Bundesregierung das Thema weiter verschleppt.