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Arbeitszeiterfassung: FDP fordert Ausnahmeregelungen
Noch liegt kein Gesetzentwurf für die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Unternehmen vor. Doch sowohl aus der Wirtschaft als auch aus Teilen der Politik sind schon Forderungen nach einer flexiblen Auslegung und nach Ausnahmeregelungen zu vernehmen.
Dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kommen wird, steht fest – genau genommen besteht sie schon seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022. Manche Details zur Anwendung sind aber noch unklar, zum Beispiel die Frage, ob auch leitende Angestellte ihre Arbeitszeiten erfassen müssen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundesarbeitsministerium für dieses Frühjahr angekündigt.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Von Seiten der Wirtschaft und aus Teilen der Politik gibt es bereits Forderungen nach einer flexiblen Auslegung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. So hatte zuletzt Michael Niggemann, Personalchef der Lufthansa AG, Gestaltungschancen gefordert. Dabei könne man sich zum Beispiel an der Höhe der Einkünfte orientieren. So ist es beispielsweise in den Niederlanden der Fall. Dort müssen solche Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten nicht erfassen, deren Vergütung den Mindestlohn um mindestens das Dreifache übersteigt.
Zusätzliche Bürokratie befürchtet
Sebastian Schulze, Geschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein, befürchtet durch starre Aufzeichnungspflichten der Unternehmen zusätzliche Bürokratie, wie die Südwestpresse berichtet. Kritisch sei die verpflichtende Arbeitszeiterfassung in Bereichen, in denen Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten einen Mehrwert für Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung gebracht hätten, so Schulze.
FDP fordert Ausnahmeregelungen
Die FDP ärgert es, dass zur Arbeitszeiterfassung noch kein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorliegt. Pascal Kober, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber der Südwestpresse, Unternehmen bräuchten Planungssicherheit in der Frage, welche Form der Zeiterfassung anzuwenden sei. Zudem sei es erforderlich, das Arbeitszeitgesetz so zu flexibilisieren, dass die Menschen möglichst selbst entscheiden können, wann sie arbeiten. Spielräume bei der Vertrauensarbeitszeit müssten genutzt werden. Hier seien Ausnahmen erforderlich. Das gelte auch für leitende Angestellte und solche Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liege. Und auch für Außendienstmitarbeiter und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Unternehmen sollten Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung möglich sein, so Kober weiter. Er wolle dies mit den Koalitionspartnern besprechen.
Flexible Zeiterfassung
Für ein Höchstmaß an Flexibilität und eine gleichzeitige Minimierung des bürokratischen Aufwands können digitale Zeiterfassungssysteme sorgen, welche die Mitarbeiter zeit- und ortsunabhängig nutzen können. Solche Systeme bieten außerdem komfortable Möglichkeiten zur Speicherung und zur Auswertung der erfassten Arbeitszeiten.