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Arbeitszeiterfassung: Die gute alte Stechuhr wollen viele nicht mehr
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung fürchten manche, dass die Stechuhr eine Renaissance erleben könnte. Dabei gibt es weitaus bessere und flexiblere Alternativen.
Auch heute ist sie noch in vielen Betrieben anzutreffen: Die Stechuhr. Morgens bei Antritt der Arbeit und abends zum Ende der Tätigkeit werden die jeweiligen Zeiten erfasst und dokumentiert. Hinzukommen Pausenzeiten. So in etwa könnte es in allen Unternehmen aussehen, wenn es nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 zur Arbeitserfassung geht.
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Das Gericht fordert in seiner Entscheidung jedoch mehr: ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung soll es sein, das es erlaubt, die von den Arbeitnehmern täglich geleistete Arbeitszeit zu messen.
Befürchtungen der Wirtschaft
Schon sind die Befürchtungen in Teilen der Wirtschaft groß, es könne tatsächlich zu einer flächendeckenden Rückkehr der Stechuhr in die Unternehmen kommen. Doch dass es soweit kommen wird, ist eher unwahrscheinlich. Immerhin gibt es inzwischen weitaus flexiblere Lösungen wie zum Beispiel digitale Systeme zur Zeiterfassung, die ortsunabhängig und jederzeit nutzbar sind.
Viel wird von der Gesetzesänderung anpassen, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für das laufende Jahr angekündigt hat. Auch Heil ist kein Freund starrer Formen der Arbeitszeiterfassung. Um eine Lösung zu finden, die im Einklang mit den richterlichen Vorgaben stehen, möchte Heil zunächst Gespräche mit Arbeitgebern und Gewerkschaften führen. Daraus sollen sich „praxistaugliche Lösungen“ ergeben.
Unterschiedliche Vorstellungen in der Politik
In der Politik gibt es verschiedene Auffassungen, wie die Arbeitszeiterfassung auszugestalten ist. So spricht sich beispielsweise die FDP für möglichst viel Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln aus. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass die Menschen durch mobiles Arbeiten Beruf, Familie und Freizeit leichter miteinander verbinden können. Es gelte, zu starre Vorgaben bei der Arbeitszeiterfassung zu vermeiden, um das Arbeiten im Homeoffice nicht zu erschweren.
Anders sehen es die Linkspartei und Teile der Gewerkschaften. Sie fordern die gleichen Regeln für alle Arbeitnehmer ohne Ausnahmen. Der Grund dafür sei, dass der Arbeitsschutz, den das Bundesarbeitsgericht in den Mittelpunkt seiner Entscheidung gestellt habe, für alle gelte. Nur durch eine generelle Dokumentation der Arbeitszeiten ließen sich Überstunden verlässlich erfassen. Auch sorge die Arbeitszeiterfassung für die Einhaltung von Ruhe- und Höchstarbeitszeiten.
Wie sinnvoll sind gleiche Regeln für alle?
Inwieweit die neuen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung allen Beteiligten gerecht werden, bleibt abzuwarten. Eine völlige Gleichbehandlung aller würde vermutlich die unterschiedlichen Bedingungen, die je nach Branche, Unternehmen und Beschäftigungstyp anzutreffen sind, nicht ausreichend berücksichtigen. So ist es zum Beispiel durchaus sinnvoll und notwendig, das Ausnutzen von Arbeitskräften in prekären Beschäftigungsverhältnissen durch die Dokumentation der Arbeitszeiten zu verhindern. Das darf aber nicht bedeuten, dass in anderen Jobs, in denen die Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität benötigen, zu starre Regeln zu unnötigen Einschränkungen führen. Kein leichter Job für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.