Arbeitszeiterfassung: Das plant die neue Bundesregierung

Die Bundesregierung plant eine Konkretisierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - auch für Hochschulen. Vertrauensarbeitszeit soll im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie weiter möglich sein.

Zusammenfassung

  • Die künftige Bundesregierung wird sich mit der Arbeitszeiterfassung in Unternehmen beschäftigen.
  • Die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeit soll unbürokratisch geregelt werden.
  • Vertrauensarbeitszeit soll weiter möglich sein.
  • Auch die Arbeitszeiterfassung an Hochschulen steht auf der Agenda.
Arbeitszeiterfassung: Wecker und Akten

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Arbeitszeiterfassung: Das plant die neue Bundesregierung

Die Bundesregierung plant eine Konkretisierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – auch für Hochschulen. Vertrauensarbeitszeit soll im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie weiter möglich sein.

Nachdem die inzwischen abgewählte Ampel-Regierung ihre Pläne zur Umsetzung konkreter Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung nicht mehr umsetzen konnte, steht das Thema auch auf der Agenda der kommenden Koalition aus Union und SPD.

Vorgesehen ist weiterhin eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Diese soll “unbürokratisch” geregelt werden. Zudem sind Übergangsregeln für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen, wie es auf Seite 18 des Koalitionsvertrags heißt. Was das konkret bedeutet, ist unklar – zum Beispiel, ob es dafür konkrete Gesetzesänderungen geben wird. Die Vorgängerregierung hatte bereits einen Referentenentwurf zu einer Neufassung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt, der die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung sowie Übergangs- und Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen vorsieht.

Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der EU-Arbeitszeitrichtlinie

Zum Thema Vertrauensarbeitszeit heißt es im Koalitionsvertrag: “Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich.” Hier stellt sich allerdings die Frage, wie das funktionieren soll, denn die Einhaltung der EU-Arbeitszeitrichtlinie inklusive Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten lässt sich nur dann sicherstellen, wenn die Arbeitszeiten auch erfasst werden. Hier besteht also sicherlich noch Gesprächsbedarf zwischen den Regierungsparteien.

Pläne zur Arbeitszeiterfassung an Hochschulen

Auch zur Arbeitszeiterfassung an Hochschulen finden sich Anmerkungen im Koalitionsvertrag. Diese soll rechtssicher und praktikabel gestaltet werden (Koalitionsvertrag Seite 75). Das kann im Grunde nur bedeuten, dass die Arbeitszeiterfassung auch an Hochschulen eingeführt wird – soweit nicht erfolgt. Denn: Eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2019 und des Bundesarbeitsgerichts 2022 bereits heute.

Überdies wurde eine Erweiterung des §10 Arbeitszeitgesetz vorgenommen: Ausgenommen von der Sonn- und Feiertagsruhe ist zukünftig auch das Bäckerhandwerk (Koalitionsvertrag Seite 18).

Bewertung

Positiv ist zu bewerten, dass die künftige Bundesregierung das Thema Arbeitszeiterfassung auf ihre Agenda genommen hat, denn hier herrscht bei einigen Akteuren nach wie vor Unsicherheit. Die Zeichen stehen klar auf eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung. Zu erwarten ist außerdem, dass auch in der Wissenschaft und hier insbesondere an Hochschulen die Erfassung der Arbeitszeiten kommen wird.

Es gibt aber noch einige Unklarheiten: Welche Übergangsregelungen es für kleine und mittlere Unternehmen geben wird, bleibt abzuwarten. Zudem stellt sich die Frage, wie Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ohne Arbeitszeiterfassung funktionieren soll.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.