Arbeitszeiterfassung: Bundesregierung hat noch keinen Zeitplan für neues Gesetz

Die Bundesregierung arbeitet weiter an einer gesetzlichen Neuregelung für die schon jetzt verpflichtende Arbeitszeiterfassung. Einen Zeitplan kann sie allerdings nicht vorlegen und lässt auch sonst vieles im Unklaren.
Leere Sitze im Parlament

© Belish / Adobe Stock

Arbeitszeiterfassung: Bundesregierung hat noch keinen Zeitplan für neues Gesetz

Die Bundesregierung arbeitet weiter an einer gesetzlichen Neuregelung für die schon jetzt verpflichtende Arbeitszeiterfassung. Einen Zeitplan kann sie allerdings nicht vorlegen und lässt auch sonst vieles im Unklaren.

Viele Unternehmen, aber auch viele Beschäftigte, warten schon seit langer Zeit auf eine gesetzliche Regelung der Arbeitszeiterfassung durch die Bundesregierung. Nötig ist diese, weil der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2019, also vor etwa fünf Jahren, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch Unternehmen in der EU festgestellt hatte. Dieses Urteil wurde durch eine Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2022 für Deutschland bestätigt.

Die amtierende Bundesregierung kommt in dieser Angelegenheit jedoch nicht voran und schafft dadurch erhebliche Unsicherheit sowohl für die Unternehmen als auch für deren Beschäftigte. Zwar gab es im April 2023 einen ersten Gesetzentwurf, doch ist seither nicht mehr viel passiert.

Aus diesem Anlass und vor dem Hintergrund des fünfjährigen Jubiläums des EuGH-Urteils stellte die Gruppe Die Linke im Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Die Antwort darauf liegt seit dem 19. Juni vor.

Fragen an die Bundesregierung zur Arbeitszeiterfassung

Folgende Fragen wurden gestellt (verkürzt dargestellt):

  • Warum dauert die Abstimmung zwischen den Ressorts über den Referentenentwurf vom April 2023 so lange?
  • Welche strittigen Punkte gibt es dabei?
  • Strebt die Bundesregierung die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode an, bzw. wie sieht die konkrete Zeitplanung aus?
  • Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Rechtslage vor dem Hintergrund der Urteile des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts?
  • Kommt Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung derzeit schon seiner Verpflichtung nach, dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter mit einem geeigneten System aufzeichnen?
  • Wird derzeit nach Auffassung der Bundesregierung das Grundrecht der Beschäftigten auf Begrenzung der Arbeitszeit sowie der Einhaltung der Ruhezeiten auch ohne eine gesetzliche Regelung zur täglichen Erfassung der Arbeitszeiten gewahrt?
  • Wie beurteilt die Bundesregierung, dass Verstöße gegen die Erfassungspflicht keine Rechtsfolgen auslösen?
  • Sieht die Bundesregierung aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung zur Erfassung der Arbeitszeit negative Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz?
  • Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeiten für eine wirksame Kontrolle des Mindestlohns wichtig ist?
  • Wie steht es um die Prüfung eines besseren Schutzes des Mindestlohns und der Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung durch eine elektronische und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung?

Die Antworten der Bundesregierung

In ihrer Antwort geht die Bundesregierung nicht auf alle gestellten Fragen einzeln ein, sondern liefert teilweise zusammenfassende Antworten. Die wichtigsten Details sind nachfolgend zusammengefasst:

  • Die Frage, ob die Arbeitszeit erfasst werden muss, stellt sich nach den genannten Gerichtsurteilen nicht mehr. Es geht nur noch um die Ausgestaltung. Der Dialog mit den Sozialpartnern diesbezüglich hat jedoch zu keiner Einigung geführt.
  • Für die notwendigen Anpassungen am Arbeitszeitgesetz und am Jugendarbeitsschutzgesetz gibt es noch keinen Zeitplan. Die vorgeschlagenen Änderungen werden derzeit noch innerhalb der Bundesregierung beraten.
  • Die Pflicht zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten ist bereits heute zu beachten. Daher liegt kein regelungsfreier Zustand vor.
  • Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zur wirksamen Kontrolle des Mindestlohns eine valide Aufzeichnung der Arbeitszeiten von großer Bedeutung ist. Die nicht korrekte Erfassung der Arbeitszeiten stellt die gängigste Praxis zur Umgehung des Mindestlohns dar. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen sollen prüfen, wie die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen weiter verbessert werden kann, ohne dabei kleine und mittelständische Unternehmen übermäßig zu belasten.

Vieles bleibt unklar

Es gibt also weiterhin keine Aussage dazu, wann die Gesetzesänderung zur Arbeitszeiterfassung kommen wird und wie die konkrete Umsetzung ausgestaltet sein soll. Ob es noch zu einer gesetzlichen Neuregelung im Lauf dieser Legislaturperiode kommen wird, ist mehr als ungewiss.

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Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.