Arbeitszeit von Lehrern in Sachsen wird ab August gemessen
Das Land Sachsen wird die Arbeitszeiten von Lehrkräften ab dem 1. August messen, um sich einen Überblick über die Arbeitsbelastung zu verschaffen. Dabei wäre die Arbeitszeiterfassung auch für Lehrer längst Pflicht.
Die meisten Länder wehren sich bisher gegen die Arbeitszeiterfassung für Lehrer
Ein derzeit stark diskutiertes Thema ist die Arbeitszeiterfassung für Lehrer: Obwohl nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs 2019 und des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022 klar ist, dass Arbeitszeiterfassung für die meisten Arbeitnehmer in der EU und damit auch in Deutschland verpflichtend ist, weigern sich die Kultusminister der Länder bisher, dies für die Lehrkräfte umzusetzen. Ausnahme ist Hessen: Hier haben die Koalitionspartner CDU und SPD beschlossen, die Arbeitszeiterfassung für Lehrer einzuführen.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz forderte im vergangenen Jahr sogar vom Bundesarbeitsminister, Lehrkräfte ausdrücklich von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auszunehmen, was dieser jedoch ablehnte.
Möglicher Grund für die Haltung der Kultusminister: Die Arbeitszeiterfassung könnte aufzeigen, dass Lehrer deutlich länger arbeiten müssen als von vielen vermutet. Das würde den Druck auf die Länder erhöhen, zusätzliche Lehrkräfte einzustellen, und das in Zeiten klammer Kassen.
Die schleppende Umsetzung der Rechtslage sorgte für einigen Unmut. So wird zum Beispiel in Baden-Württemberg eine Klage auf Einführung der Arbeitszeiterfassung für Lehrer vorbereitet.
Sachsen will Arbeitszeiten der Lehrer messen, um über die Einführung von Arbeitszeitkonten von Lehrern zu entscheiden
Immerhin ist in Sachsen geplant, ab dem Sommer dieses Jahres die Arbeitszeit von Lehrkräften zu messen, um zu klären, wie viele Wochenstunden diese tatsächlich leisten. Beginn soll am 1. August sein. Einbezogen werden sollen alle Schularten, zumindest aber Grundschulen, Oberschulen sowie Gymnasien.
Die Ergebnisse der Messung sollen in die Beantwortung der Frage einfließen, ob Arbeitszeitkonten für Lehrer möglich sind und ob kurzfristig mehr Lehrer für den Unterricht zu bekommen sind. Mithilfe von Arbeitszeitkonten wäre es nach Auffassung des sächsischen Kultusministeriums möglich, das Unterrichtskontingent für Lehrkräfte befristet zu erhöhen, um es in Zeiten mit weniger Schülern zu reduzieren. So könnte ein Ausgleich erfolgen, ohne Lehrer entlassen zu müssen.
Gemessen werden sämtliche Arbeitszeiten der Lehrer in allen Phasen eines Schuljahres und in unterschiedlichen Fächern. Auch verschiedene Arbeitszeitmodelle werden einbezogen. Neben der reinen Unterrichtszeit gehören dazu auch sonstige Tätigkeiten einschließlich solcher in der unterrichtsfreien Zeit.
Ein weiteres Ziel der Arbeitszeitmessung ist es, einen Überblick über die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte in Sachsen zu schaffen. Aufgrund fehlenden Personals kommt es für viele Lehrer immer wieder zu Überlastungen. Das zeigte auch eine Studie der Universität Göttingen aus dem Jahr 2022. Diese ermittelte für die Lehrkräfte an den untersuchten Schulen in Sachsen eine mittlere Wochenarbeitszeit von ungefähr 50 Stunden.
Kein Einstieg in die Arbeitszeiterfassung für Lehrer in Sachsen
Die geplante Messung der Arbeitszeiten von Lehrkräften in Sachsen stellt jedoch keinen Einstieg in die Arbeitszeiterfassung dar. Und genau diese wäre nach Auffassung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nötig, um die individuelle zeitliche Belastung von Lehrkräften zu regulieren.