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Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung 2024: Was erwartet Unternehmen und Arbeitgeber?
Das Jahr 2024 wird vermutlich einige Veränderungen bei den Arbeitszeiten und der Arbeitszeiterfassung bringen, die Unternehmen und Arbeitnehmer betreffen.
Die Wirtschaft in Deutschland steht vor einem Dilemma: Auf der einen Seite fehlen in vielen Branchen qualifizierte Arbeitskräfte, während auf der anderen Seite Forderungen nach verkürzten Arbeitszeiten lauter werden. Unternehmen sorgen sich um ihre Produktivität und fürchten höhere Kosten und zusätzliche Bürokratie, Beschäftigte sehen sich mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert und müssen gleichzeitig Job und Familie in Einklang bringen.
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Die gegensätzlichen Auffassungen traten in der jüngst erfolgten Anhörung zur Arbeitszeiterfassung im Ausschuss für Arbeit und Soziales zutage. Vertreter der Arbeitgeberseite forderten dort beispielsweise eine Abkehr von der täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, um es den Mitarbeitern zu ermöglichen, in bestimmten Phasen auch einmal mehr als zehn Stunden pro Tag zu arbeiten.
Dem gegenüber stehen Forderungen von bestimmten Gewerkschaften nach einer Vier-Tage-Woche mit reduzierter Stundenanzahl bei vollem Lohnausgleich. Dazu soll es im Jahr 2024 ein Pilotprojekt in Deutschland geben, wie es in ähnlicher Weise zum Beispiel in den USA, Spanien oder in Großbritannien stattgefunden hat. 50 Unternehmen unterschiedlicher Größe und aus unterschiedlichen Branchen testen die Vier-Tage-Woche im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2024. Die Anzahl der Arbeitsstunden wird im Testzeitraum bei gleichbleibendem Gehalt reduziert.
Erhöhung des Mindestlohns 2024: wichtig für Minijobber
Der Mindestlohn in Deutschland soll nach einem Vorschlag der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2024 von zwölf Euro auf 12,41 Euro ansteigen. War es früher so, dass durch die Erhöhung der Bezahlung die monatliche Arbeitszeit sinken musste, damit ein Arbeitnehmer die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs nicht überschreitet, gibt es seit dem 1. Oktober 2022 die dynamische Geringfügigkeitsgrenze, die auch als dynamische Mindestlohngrenze bezeichnet wird. Bei einer Anhebung des Stundenlohns steigt diese Grenze automatisch mit an. Wenn der Mindestlohn wie angedacht zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro ansteigt, ergäbe sich daraus ein Anstieg der Geringfügigkeitsgrenze von 520 auf 538 Euro.
Arbeitszeiterfassung: 2024 könnte eine Lösung bringen
In Punkto Arbeitszeiterfassung könnte es im Jahr 2024 Fortschritte geben. Noch gibt es zwar kein neues Arbeitszeitgesetz, das die Arbeitszeiterfassung im Detail regelt, aber das könnte sich demnächst ändern. Die amtierende Bundesregierung arbeitet noch am finalen Gesetzestext. Unstimmigkeiten gibt es noch zu möglichen Ausnahmen und den zulässigen Methoden. Während die FDP für eine flexible Auslegung mit weitreichenden Ausnahmeregelungen und Freiheitsgraden bei der Form der Arbeitszeiterfassung plädiert, favorisieren SPD und Grüne engere Vorgaben. Dazu gehören die verpflichtende elektronische sowie taggenaue Zeiterfassung.
Diese Gegensätze haben den Gesetzgebungsprozess bisher verlangsamt. Es ist aber davon auszugehen, dass es in nächster Zeit eine Annäherung geben wird und Kompromisse geschlossen werden. Damit könnte das neue Arbeitszeitgesetz 2024 in Kraft treten.
Doch auch ohne neues Gesetz ist es für Unternehmen zu empfehlen, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen und aufzuzeichnen, denn diese Pflicht besteht nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 bereits jetzt. Vorgaben zur Form gibt es dabei jedoch nicht. Damit dürfte derzeit zum Beispiel auch die Arbeitszeiterfassung per Stundenzettel zulässig sein.
Unternehmen sollten aber zumindest mit der Möglichkeit rechnen, dass die elektronische Arbeitszeiterfassung verpflichtend wird. Möglicherweise schon 2024. Es ist zu empfehlen, zumindest grundlegende Pläne und Szenarien zur Einführung eines Zeiterfassungssystems zu entwickeln und verschiedene Angebote einzuholen. Je nach Unternehmensgröße und weiteren Faktoren wie der Zahl der Standorte sowie dem Einsatzgebiet der Mitarbeiter können unterschiedliche Lösungen zur Zeiterfassung sinnvoll sein. Davon betroffen sind sowohl die Mitarbeiter, deren Arbeitszeiten erfasst werden müssen, als auch diejenigen, die für die Verarbeitung der erfassten Arbeitszeiten zuständig sind.
Fazit
Noch ist völlig unklar, wie sich die Arbeitszeiten im Jahr 2024 entwickeln werden. Es ist davon auszugehen, dass es je nach Branche und Unternehmen zu unterschiedlichen Veränderungen kommen wird. Umso besser die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist, zum Beispiel aufgrund eines Fachkräftemangels in der Branche, desto eher sind kürzere Arbeitszeiten und weitere Freiheiten für die Beschäftigten zu erwarten. Auch der Einfluss der Gewerkschaften in manchen Branchen wird eine Rolle spielen.
Zu erwarten ist außerdem, dass sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss zur Arbeitszeiterfassung einigen wird und das die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im neuen Arbeitszeitgesetz geregelt wird. Welche Vorgaben und Ausnahmen dabei vorgesehen sind, ist noch unklar.