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Arbeitszeit Regelung
In der Regel ist ein Dienstplan schnell erstellt – doch wie steht es dabei um den Arbeitnehmerschutz? Im folgenden Artikel erfahren Sie alles über die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit. So können Sie prüfen, ob der Dienstplan den aktuell geltenden Vorschriften entspricht und die Arbeitszeit Regelung berücksichtigt.
Arbeitszeit in Deutschland: Die historische Entwicklung
Erste Überlegungen zur Bestimmung einer Arbeitszeitbeschränkung in Deutschland gab es bereits während der industriellen Revolution. Denn Mitte des 19. Jahrhunderts waren Wochenarbeitszeiten von bis zu 82 Stunden und Kinderarbeit keine Seltenheit. Verbesserungen der bestehenden Verhältnisse fanden jedoch nur schleppend statt und waren in ihrem Ausmaß im Allgemeinen sehr beschränkt.
Der nächste große Schritt in puncto Arbeitszeit Regelung folgte erst ein halbes Jahrhundert später, als sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände 1918 auf den 8-Stunden-Tag und eine 6-Tage-Woche einigen konnten. Bereits sechs Jahre später, in der Arbeitszeitverordnung (AZO) von 1924, wurde diese Regelung jedoch wieder ausgehebelt und der 10-Stunden-Tag wieder zulässig.
Während des Zweiten Weltkriegs (1939-45) wurden die meisten Arbeitszeit-Schutzvorschriften dann vollkommen außer Kraft gesetzt und erst nach Ende des Kriegs 1946 die offizielle Wiedereinführung der 8-Stunden-Regelung beschlossen. 1965 erfolgte dann die Herabsenkung auf die 5-Tage-Woche bzw. 40-Stunden-Woche.
Die bestehende AZO wurde schließlich im Jahr 1994 durch das bis heute gültige Arbeitszeitgesetz (ArbZG) abgelöst, das für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden sorgen soll.
Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland, Quelle: wikipedia.de
Wo finden Sie Regelungen zur Arbeitszeit?
Die gültigen Regelungen zur Arbeitszeit finden Sie im gültigen Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Trotz der Gesetzgebeung kommt es häufig zu Missverständnissen beim Thema Maximale Arbeitszeit oder der Fragestellung „Wo beginnt die Arbeitszeit und wo endet sie?“. Die wichtigsten Punkte, die zur Erstellung eines Dienstplans wichtig sind, haben wir weiter unten bereits zusammengefasst.
Arbeitszeit Regelung: Entspricht Ihr Dienstplan den gesetzlichen Forderungen?
- Die tägliche Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter beträgt maximal 8 Stunden.
Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn der Durchschnitt innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag nicht übersteigt (§3 ArbZG).
- Sie haben ausreichend Pausenzeiten im Dienstplan berücksichtigt.
Ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen Ihre Mitarbeiter mindestens 30 Minuten Pausenzeit einhalten. Sind es mehr als 9 Stunden Arbeitszeit am Tag muss die Pause mindestens 45 Minuten gehen. Es ist dabei erlaubt, die Pause in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufzuteilen (§4 ArbZG).
- Zwischen zwei Schichten haben Ihre Mitarbeiter ausreichend lange Ruhepausen.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss die ununterbrochene Ruhezeit mindestens 11 Stunden lang sein. In bestimmten Branchen wie z.B. der Pflege oder Gastronomie ist eine Verkürzung auf nur 10 Stunden Ruhezeit möglich, wenn jede Verkürzung innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird (§5 ArbZG).
- Mitarbeiter, die Nachtarbeit leisten, müssen Sie entschädigen
Eine Arbeitszeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens wird laut Gesetz als Nachtarbeit bezeichnet. Arbeiten Ihre Mitarbeiter in diesem Zeitraum, müssen Sie diese durch einen angemessenen Lohnzuschlag oder Freizeitausgleich für die getätigte Arbeit entschädigen (§6 ArbZG).
- An Sonn- und Feiertagen haben Ihre Mitarbeiter frei.
Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen von 0-24 Uhr nicht beschäftigt werden (§9 ArbZG). Auch hier gibt es Sonderregelungen für bestimmte Branchen wie z.B. Pflege oder Gastronomie. Alle Ausnahmen finden Sie in §10 des ArbZG. Trotz Sonderregelung stehen auch Mitarbeitern der in §10 genannten Branchen mindestens 15 arbeitsfreie Sonntage im Jahr zu, sowie ein Ersatzruhetag, der innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen (inkl. des Beschäftigungstages) zu gewährleisten ist (§11 ArbZG).
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Arbeitszeit Regelung: Welche Folgen haben Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz?
Verstößt ein Arbeitgeber gegen die Vorgaben des ArbZG, z. B. aufgrund zu langer Arbeits- oder zu kurzer Ruhezeiten, werden diese Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß geahndet. Bei Wiederholung, Vorsatz oder Gefährdung der Gesundheit und/oder der Arbeitskraft des Arbeitsnehmers droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (§22 und §23 ArbZG).