Arbeitstagerechner: Arbeitstage pro Jahr berechnen

Mit dem Online Arbeitstagerechner von Papershift können Sie schnell und einfach die jährlichen Netto Arbeitstage berechnen. Jetzt kostenlos berechnen und ausführlich zur Berechnung informieren!
Arbeitstagerechner: Arbeitstage berechnen

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Arbeitstagerechner: Arbeitstage berechnen

Arbeitnehmer gehen in Deutschland nicht im ganzen Jahr an den gleichen Tagen zur Arbeit. Der Grund: Die Anzahl der gesetzlichen Feiertage unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Weil zum Beispiel nicht alle Bundesländer gleich konfessionell ausgerichtet sind, variiert die monatliche Arbeitszeit ebenso wie die Berechnung der Arbeitstage pro Jahr. Der Online Arbeitstagerechner von Papershift gewährleistet eine schnelle und einfache Berechnung der Netto Arbeitstage pro Jahr.

Kostenlosen Online Arbeitstagerechner nutzen

Im Netz gibt es zahlreiche kostenlose Online-Rechner zur Berechnung der Arbeitstage pro Jahr. Anstatt die Arbeitstage für das aktuelle Jahr oder die zurückliegenden Jahre mühselig mit Hilfe eines Kalenders zu zählen, berücksichtigt der Papershift Online Arbeitstagrechner automatisch alle gesetzlichen Feiertage in einem beliebigen Bundesland und innerhalb des gewählten Start- und Enddatums. Das Ergebnis enthält neben der Zahl der Arbeitstage also auch übersichtlich aufbereitete Informationen zu Wochenenden und Feiertagen.

Mit Hilfe eines solchen Rechners lassen sich die Arbeitstage pro Jahr schnell und einfach bestimmen. Die Anzahl der Arbeitstage im Kalenderjahr ist zum Beispiel wichtig, wenn es darum geht, die Pendlerpauschale für Fahrten zum Arbeitsort zu berechnen und diese in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen.

Arbeitstagerechner: Netto Arbeitstage pro Jahr berechnen

  1. Wählen Sie das zutreffende Bundesland aus.
  2. Tragen Sie ein, wie viele Tage pro Woche Sie arbeiten.
  3. Geben Sie die Gesamtsumme ihrer Urlaubstage und Fehltage an.
  4. Sofern zutreffend, achten Sie auf die Angabe zuzüglicher Arbeitstage.
  5. Klicken Sie auf den Button „Netto Arbeitstage berechnen“, um das Ergebnis zu erhalten.

Wie unterscheiden sich Arbeitstage und Werktage?

Werktage sind Tage, an denen es ohne besondere Einschränkung gesetzlich erlaubt ist, zu arbeiten. Artikel 3 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) definiert Werktage als alle Kalendertage, „die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“. In der Regel gelten daher die Tage von Montag bis einschließlich Samstag als Werktage. Als Arbeitstag gilt dagegen ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird beziehungsweise an dem die Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde.

Welche Tage im Monat sind reguläre Arbeitstage?

Grundsätzlich können alle Tage Arbeitstage sein. Je nach Branche variiert, ob neben den Werktagen (im Zeitraum von Montag bis einschließlich Samstag) auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird.

Für die meisten Angestellten und Beamten sind nur der Montag bis Freitag Arbeitstage. Anders sieht es zum Beispiel in Krankenhäusern, in der Gastronomie, im Handel oder bei der Polizei aus. Wer oft samstags, sonntags und feiertags arbeitet, wird feststellen, dass sich dies im Monat und im gesamten Kalenderjahr deutlich auf die tatsächlichen Arbeitstage auswirkt. Gerade für solche Arbeitnehmer ist es die korrekte Bestimmung der tatsächlichen Arbeitstage für die Steuererklärung schon etwas komplizierter.

Genau deshalb fragt der Arbeitstagerechner, ob Tage wegen Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit zu berücksichtigen sind. Umgekehrt werden von den Gesamtarbeitstagen alle Urlaubs- und Krankheitstage abgezogen.

Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr im Durchschnitt?

Die Anzahl der Arbeitstage variiert von Bundesland zu Bundesland, außerdem hängt sie auch vom Jahr ab. Je nach Anzahl der Feiertage im jeweiligen Bundesland beträgt die Zahl der Arbeitstage zwischen 248 und 255.

Wie rechnet man die Arbeitstage pro Jahr aus?

Je nach Bundesland und Anzahl der gesetzlichen Feiertage werden die Arbeitstage unterschiedlich berechnet. Außerdem spielen auch individuelle Faktoren wie Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungstage eine Rolle und müssen von der Gesamtzahl abgezogen werden.

Arbeitnehmer, die in ihrer Steuererklärung Fahrtkosten (Entfernungspauschale) geltend machen wollen, sollten die Zahl ihrer Arbeitstage mittels eines Online-Rechners genau ermitteln. Dieser berechnet die Arbeitstage individuell und auf Basis bestimmter Angaben innerhalb des in die Online-Maske eingegebenen Zeitraums. Viele Finanzämter verlangen aber keine individuelle Berechnung oder Nachweise. Stattdessen akzeptieren sie eine gängige Berechnung der Arbeitstage anhand der üblichen 3-bis 5-Tage-Woche.

Arbeitstage berechnen bei einer 4-Tage-Woche pro Jahr

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage bei einer 4-Tage-Woche pro Jahr beträgt 200 Arbeitstage. Dieses Ergebnis folg aus der folgenden Berechnung zur 4-Tage-Woche:

52 Wochen × 4 Tage = 208 Tage

abzüglich Feiertage 8 Tage

Arbeitstage = 200 Tage

Arbeitstage berechnen bei einer 5-Tage-Woche pro Jahr

Bei einer 5-Tage-Woche, die meist einer 35-Stunden-Woche– oder 40-Stunden-Woche entspricht, beträgt die durchschnittliche Anzahl der jährlichen Arbeitstage 280. Dieses Ergebnis folg aus der folgenden Berechnung zur 5-Tage-Woche:

52 Wochen × 5 Tage = 260 Tage

abzüglich Feiertage 10 Tage

Arbeitstage = 250 Tage

Arbeitstage berechnen bei einer 6-Tage-Woche pro Jahr

Arbeitnehmer mit einer 6-Tage-Woche gehen im Durchschnitt an 300 Tagen im Jahr zur Arbeit. Dieses Ergebnis folg aus der folgenden Berechnung zur 6-Tage-Woche:

52 Wochen × 6 Tage = 312 Tage

abzüglich Feiertage 12 Tage

Arbeitstage = 300 Tage

Vorsicht: Arbeitszeit und Arbeitstage sind nicht dasselbe.
Auch ein Tag, an dem nur vier Stunden gearbeitet wurde, gilt demnach als Arbeitstag. Die tatsächliche Arbeitszeit (pro Woche oder Monat) ergibt sich aus der Zahl der Arbeitsstunden, also der täglichen Arbeitszeit in Stunden, die man mit der Anzahl der Arbeitstage in der Woche multipliziert. Multipliziert man das Ergebnis mit dem Faktor 4,3, erhält man die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat. Weitere Informationen dazu liefert der Artikel Arbeitszeit berechnen.

Welche Faktoren müssen bei einer konkreten Berechnung der Arbeitstage berücksichtigt werden?

Bundesland

In Deutschland gibt es unterschiedliche gesetzliche Feiertage, die von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden. Die einzige Ausnahme ist der im Rahmen eines Staatsvertrags vom Bund festgelegte Nationalfeiertag am 3. Oktober, der Tag der Deutschen Einheit. Insgesamt acht Feiertage gelten in allen 16 Ländern, sind also bundeseinheitlich geregelt. Dabei handelt es sich um folgende Feiertage:

Bundeseinheitliche, deutschlandweite Feiertage, die im Rechner berücksichtigt werden, sind

  • Neujahr
  • Tag der Arbeit
  • Tag der deutschen Einheit
  • Erster Weihnachtstag
  • Zweiter Weihnachtstag
  • Karfreitag
  • Ostersonntag
  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt (Vatertag)
  • Pfingstsonntag
  • Pfingstmontag

Elf Länder haben darüber hinaus eigene Feiertage festgelegt. Im Vergleich: Im Jahr 2016 hatten Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und das Saarland die meisten freien Tage, nämlich 12. Jeweils elf Feiertage hatten Sachsen-Anhalt, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Darauf folgten Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen mit jeweils zehn gesetzlichen Feiertagen. Den letzten Platz belegten Bremen, Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit neun Tagen.

Anzahl der Arbeitstage

Wichtig ist bei der Berechnung der Arbeitstage, dass genauso viele Arbeitstage angegeben werden, wie man tatsächlich hatte. Das bedeutet, dass Fehltage – beispielsweise Tage, die für Betriebsausflüge oder eine Fortbildung aufgewandt wurden – die Höhe der Arbeitstage beeinflusst.

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Abwesenheiten durch Urlaub und Krankheit

Um die realen Arbeitstage pro Monat oder Jahr zu berechnen, müssen von der Gesamtzahl der Arbeitstage die Urlaubs- und Krankheitstage abgezogen werden. Schließlich kann sowohl die Anzahl der Tage, die man krank zu Hause verbracht hat, als auch die Zahl der Urlaubstage, die jedem Arbeitnehmer laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zustehen, sehr unterschiedlich ausfallen. So müssen Arbeitgebern ihren Vollzeit-Beschäftigten (5 Arbeitstagen à 8 Stunden pro Woche) pro Jahr bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 24 Tage gewähren. Branchen-spezifisch kann es Abweichungen und mehr Urlaubstage geben – etwa wenn der Beruf eine 6-Tage-Woche vorsieht.

In die meisten Arbeitstagerechner müssen die Urlaubstage sowie die Tage, an denen man krank gemeldet war, separat eingetragen werden. So kommt man schlussendlich auf die Netto-Anzahl der eigenen Arbeitstage.

Zusätzliche Arbeitstage berechnen: Feiertage berücksichtigen

Die online zur Verfügung stehenden Arbeitstage-Rechner berücksichtigen auch Arbeitstage, die grundsätzlich nicht als solche gelten – nämlich Sonn- und gesetzliche Feiertage. Bei ihnen handelt es sich zwar nicht um Werktage – in vielen Branchen wird an diesen Tagen aber trotzdem gearbeitet. Man spricht in diesem Fall auch von Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erlaubt hier eine Ausnahme von der Regel, dass Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr nicht arbeiten dürfen. Hier gibt es jedoch strenge Richtlinien: So dürfen Arbeitgeber nicht anordnen, dass ihre Angestellten jeden Sonntag zur Arbeit erscheinen. Jeder Arbeitnehmer muss mindestens 15 Sonntage im Jahr frei haben. Außerdem ist jedem Arbeitnehmer pro Sonn- oder Feiertag, an dem gearbeitet wurde, ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Häufig findet Arbeit an Sonn- und Feiertagen in systemrelevanten Bereichen wie der Sicherheitsbranche oder in der Kranken- und Altenpflege statt. Sie dient also oftmals dazu, die öffentliche Ordnung und das Funktionieren des gesellschaftlichen Lebens aufrechtzuerhalten.

Aus diesem Grund müssen Feiertage und Sonntage in einigen Fällen wie normale Arbeitstage behandelt werden. Wer also an Sonn- oder Feiertagen arbeitet, gibt die Anzahl dieser Tage im Arbeitstagerechner als separate Arbeitstage an. Auf diese Weise erhält man ein korrektes Ergebnis über die tatsächlichen Arbeitstage im jeweiligen Steuerjahr.

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Exkurs: Arbeitstage und Steuererklärung

Berufstätige können die Kosten für ihre Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend machen. Pro gefahrenen Kilometer erhält man 30 beziehungsweise 35 Cent Steuerrückerstattung vom Staat. Dies beläuft sich schon bei 16 Kilometern Fahrstrecke pro Tag auf mehr als 1.000 Euro Werbungskosten.

Um die Vergünstigung im Rahmen der Steuererklärung einzufordern, müssen Arbeitnehmer also die Anzahl ihrer Arbeitstage angeben. Ein Kalenderjahr umfasst 365 Tage oder im Falle eines Schaltjahrs 366 Tage. Doch an wie vielen Tagen hat man nun wirklich gearbeitet? Das Finanzamt benötigt eine Angabe über die Anzahl der Arbeitstage, um die Pendler- beziehungsweise Entfernungspauschale richtig berechnen zu können.

Wie viele Arbeitstage kann man bei der Steuererklärung angeben?

Pauschal lässt sich die Frage nach der Anzahl der geleisteten Arbeitstage pro Jahr nicht beantworten. Deshalb ist es sinnvoll, zur Ermittlung der Arbeitstage einen Arbeitstagerechner zu nutzen. Denn: Im Zweifelsfall kann das Finanzamt Arbeitnehmer auffordern, die Anzahl ihrer tatsächlichen Arbeitstage nachzuweisen. Der Nachweis kann zum Beispiel in Form eines Schreibens vom Arbeitgeber erfolgen.

Deshalb ist es besonders wichtig, in der Steuererklärung die tatsächliche Anzahl der Tage anzugeben, an denen man gearbeitet hat. Bei 104 Samstagen und Sonntagen und je nach Bundesland neun bis 13 Feiertagen kommt man in einem Jahr mit 365 Tagen auf 248 bis 252 Arbeitstage. Allerdings müssen hiervon noch die Urlaubstage – und gegebenenfalls Krankheitstage – abgezogen werden. Auch andere Werktage, an denen die Arbeitsstätte aus bestimmten Gründen – beispielsweise Dienstreise oder Fortbildung – nicht aufgesucht wurde, sind in der Berechnung zu berücksichtigen. Bei einer 5-Tage-Woche liegt das durchschnittliche Ergebnis – je nach Bundesland und Arbeitsvertrag – zwischen 220 bis 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Bezüglich der Arbeitstage in der Steuererklärung beziehen sich die Finanzämter meist auf die sogenannte „Nichtaufgriffsgrenze“. Das heißt, Beträge und Angaben werden ohne genaue Prüfung bemessen; häufig wird die Anzahl, die durchschnittlich üblich ist, als gegeben angenommen. Ohne weitere Nachfragen erkennt das Finanzamt daher meist folgende Arbeitstage pro Jahr an:

  • 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage pro Jahr
  • 6-Tage-Woche: 280 Tage pro Jahr

Das bedeutet unter Umständen: Wer laut Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche hat und in der Steuererklärung mehr als 230 Arbeitstage angibt, sollte damit rechnen, dass das Finanzamt Nachweise für die Mehrarbeit fordert, um diese in der Steuererklärung berücksichtigen zu können.

Wo genau werden die Arbeitstage in der Steuererklärung angegeben?

Eingetragen werden die wöchentlichen geleisteten Arbeitstage in den Zeilen 31 und 32 in der Anlage N der Einkommensteuererklärung. Diese ist von Arbeitnehmern, Beamten und Rentnern auszufüllen.

In den darauffolgenden Zeilen der Anlage N werden die in Anspruch genommenen Urlaubstage sowie eventuelle Krankheitstage eingetragen. Außerdem sind die Arbeitstage des gesamten Steuerjahres – also die Gesamtarbeitstage abzüglich Krankheits- und anderen Fehltagen – anzugeben.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.