49-Euro-Ticket in der Lohnabrechnung kann Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen

Das 49-Euro-Ticket, auch Deutschlandticket genannt, kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedene Vorteile bringen. Wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten ein solches Ticket bezahlt oder sie dabei unterstützt, muss das in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
Bahnhof mit Regionalbahn

© MKS / Adobe Stock

49-Euro-Ticket in der Lohnabrechnung kann Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen

Das 49-Euro-Ticket, auch Deutschlandticket genannt, kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedene Vorteile bringen. Wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten ein solches Ticket bezahlt oder sie dabei unterstützt, muss das in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.

Viele Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten inzwischen einen zusätzlichen Anreiz in Form eines sogenannten Jobtickets: Sie überlassen ihren Mitarbeitern das neue 49-Euro-Ticket, das auch unter dem Namen Deutschlandticket bekannt ist, entweder günstiger oder bezahlen es sogar komplett. Gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum 49-Euro-Ticket von mindestens 25 Prozent, steuert der Bund weitere fünf Prozent Nachlass bei.

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Steuern sparen per 49-Euro-Ticket

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Jobticket sogar steuer- und beitragsfrei. Das gilt beispielsweise dann, wenn der Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellt. Es handelt sich dann um einen sogenannten Sachbezug, der im Lohnkonto zu verzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen ist. Wichtig dabei ist, dass der Arbeitgeber die Belege für die erworbenen Tickets aufbewahrt.

Möglich ist auch eine andere Variante: Wenn ein Mitarbeiter das 49-Euro-Ticket selbst erwirbt, kann der Arbeitgeber ihm die dafür angefallenen Ausgaben über die Lohnabrechnung steuer- und beitragsfrei erstatten. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass die Erstattung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden muss. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den gewährten Zuschuss im Lohnkonto verzeichnen und ihn ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Der Arbeitgeber muss bei dieser Variante die Kaufbelege der von den Mitarbeitern erworbenen Tickets aufbewahren.

49-Euro-Ticket zählt nicht zur 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
Das 49-Euro-Ticket zählt nicht zur 50-Euro-Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge. Das bedeutet, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Ticket zusätzlich zu sonstigen gewährten Sachbezügen bezahlen können, ohne dass dies angerechnet wird.

Verrechnung des 49-Euro-Tickets mit der Entfernungspauschale

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber das Deutschlandticket vergünstig oder sogar kostenlos erhalten, müssen den entsprechenden Betrag von ihrer Entfernungspauschale abziehen. Dabei spielt es keine Rolle, welche Entfernungen ein Arbeitnehmer mit Hilfe des Tickets zurücklegt und zu welchem Anteil er das Ticket für berufliche Fahrten nutzt.

Vorteile des 49-Euro-Tickets gegenüber einer Lohnerhöhung

Im Vergleich zu einer Lohnerhöhung, die steuerpflichtig wäre, bietet die Gewährung eines Zuschusses zum 49-Euro-Ticket durch den Arbeitgeber für beide Seiten Vorteile: Der Arbeitnehmer kommt in den vollumfänglichen Genuss des Zuschusses ohne steuerliche Abzüge, während der Arbeitgeber außerdem zusätzliche Lohnnebenkosten sparen kann. Der Arbeitgeber muss lediglich darauf achten, die für die Lohnabrechnung nötigen Nachweise zu führen.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.