Tarifvertrag

Tarifverträge sind Verträge, die lediglich zwischen zwei Vertragsparteien gelten und einen besonderen Schutz durch das Grundgesetz genießen dürfen.
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Tarifvertrag Definition

Tarifverträge sind Verträge, die ausschließlich zwischen zwei Vertragsparteien ausgehandelt werden und einen besonderen Schutz durch das Grundgesetz genießen. Dadurch können sie weder durch die Regierung, die Verwaltungen, den Gesetzgeber oder die Rechtsprechung beeinflusst werden. Jegliche Einmischung des Staats in die Tarifautonomie ist laut Artikel 9 Abs. 3 GG nicht zulässig und kann von den Vertragsparteien ignoriert werden. Die einzigen rechtlich zulässigen Parteien sind dabei:

  • Gewerkschaften
  • Arbeitgeberverbände
  • einzelne Arbeitgeber.

Der Zweck der Tarifverträge besteht darin, die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einheitlich zu regulieren. Deshalb definieren sie Vorschriften, an die sich sämtliche betreffenden Arbeitgeber verbindlich halten müssen. Für den Arbeitnehmer übernehmen diese Regelungen jedoch vorrangig eine Schutzfunktion. Sie sollen ihm eine leistungsgerechte Vergütung ermöglichen und die Einhaltung von grundlegenden Arbeitsbedingungen garantieren.

Tarifverträge müssen laut Tarifvertragsgesetz (TVG) in schriftlicher Form verfasst werden. Darüber hinaus ist im Tarifvertragsgesetz festgeschrieben, welcher Inhalt der Tarifverträge zulässig ist. Laut § 1 Abs. 1 TVG dürfen sie sämtliche Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien regulieren. Sie enthalten Rechtsnormen, die den Inhalt, die Beendigung und den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses konkret vorschreiben. Letztlich dürfen sie auch betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen neu ordnen.

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Tarifverträge in der Praxis

In zahlreichen Branchen haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bereits in beidseitigem Einverständnis auf Tarifverträge geeinigt. Einige Verträge wie unter anderem der Tarifvertrag Zeitarbeit und der Tarifvertrag IG Metall werden jedoch regelmäßig überarbeitet.

Aktuell ist insbesondere der Manteltarifvertrag sehr weit verbreitet. Dieser wird ebenfalls zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und ist für beide Seiten verbindlich. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Branchen Tarifvertrag einigen sich die Vertragsparteien jedoch nicht auf eine konkrete Vergütungshöhe. Darüber hinaus enthält er auch keine Bestimmungen bezüglich der Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen. Stattdessen werden allgemeine Regelungen getroffen, die langfristig für einen größeren Personenkreis gelten sollen.

Ein Branchen Tarifvertrag enthält in der Regel Bestimmungen über:

  • Arbeitsbedingungen
  • Mindestlohn
  • Ausbildungsvergütung
  • Höhe der Sonderzahlungen
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsbedingungen
  • Einstellungsverfahren.

Aufgrund aktueller Gerichtsurteile können in einem Branchen Tarifvertrag auch Altersgrenzen angegeben sein. Diese verstoßen aufgrund der Regelungen in Artikel 9 Abs. 3 GG nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.

An die Regelungen der Tarifverträge müssen sich in der Praxis jedoch nicht alle Unternehmen halten. Grundsätzlich sind ausschließlich Arbeitgeber an die Richtlinien eines Tarifvertrags gebunden, die diesen selbst abgeschlossen haben oder Mitglied eines vertragsgebundenen Arbeitgeberverbands sind. Teilweise bieten diese Verbände jedoch auch Mitgliedschaften ohne Tarifbindung an. Die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaften wurde bereits vom Bundesverfassungsgerichtshof offiziell anerkannt. Doch auch in diesem Fall gilt der entsprechende Branchen Tarifvertrag für sämtliche Arbeitnehmer, die Mitglied der beteiligten Gewerkschaft sind.